EANS-News: Sparkassen Immobilien AG /Beschluss der Hauptversammlung
Wien (euro adhoc) -
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/Ermächtigung zum Aktienrückkauf
Investorenmitteilung Wien, am 26.05.2010
Mitteilung der Sparkassen Immobilien AG gem § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2f VeröffentlichungsV 2002
Die ordentliche Hauptversammlung der Sparkassen Immobilien AG hat am 21. Mai 2010 folgenden Beschluss über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien und zur Veräußerung der eigenen Aktien auf eine andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot gefasst:
"1. Die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 28. Mai 2008 erteilte
Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien wird widerrufen. 2. Der Vorstand wird ermächtigt, nach den Bestimmungen des § 65 Abs. 1 Z. 8
AktG Aktien der Gesellschaft zu erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung
vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls diese Aktien der
Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einzuziehen. 3. Der Anteil der zu erwerbenden und bereits erworbenen Aktien der
Gesellschaft darf insgesamt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht
übersteigen. 4. Die Dauer dieser Ermächtigung ist mit 30 Monaten ab dem Datum der
Beschlussfassung begrenzt. 5. Der Gegenwert je Stückaktie darf jeweils den anteiligen Betrag pro Aktie
am Grundkapital nicht unterschreiten. Der höchste beim Rückerwerb zu
leistende Gegenwert je Stückaktie darf nicht mehr als 15% über dem
durchschnittlichen Börsenkurs der der Ausübung der Ermächtigung
vorausgehenden drei Börsetage liegen. 6. Sowohl dieser Beschluss als auch das darauf beruhende Rückkaufprogramm
und ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren jeweilige Dauer sind
zu veröffentlichen. 7. Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die teilweise oder
gänzliche Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art als über die Börse
oder durch ein öffentliches Angebot zu beschließen, auch unter Ausschluss
der allgemeinen Kaufmöglichkeit (Ausschluss des Bezugsrechtes), wenn die
Veräußerung der eigenen Aktien den Zweck hat, als Gegenleistung für an die
Gesellschaft oder deren Tochtergesellschaft übertragene Immobilien oder
Immobilienbeteiligungen zu dienen oder Aktien bei Verschmelzungen an
Gesellschafter oder Aktionäre der übertragenden Gesellschaft zu gewähren
oder Umtausch- und/oder Bezugsrechte von Inhabern von
Wandelschuldverschreibungen zu bedienen."Rückfragehinweis:
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Branche: Immobilien
ISIN: AT0000652250
WKN: 065225
Index: ATX Prime, IATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel