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Schweizerischer Podologen-Verband SPV

Neue Verordnung über die berufliche Grundbildung: Anerkennung der Podologie-Ausbildung

Luzern (ots)

Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
(BBT) hat mit dem Erlass vom 13. Mai 2005 die Verordnung über die
berufliche Grundbildung Podologin / Podologe mit eidgenössischem
Fähigkeitszeugnis per 1. Juni 2005 in Kraft gesetzt. Damit konnte der
Schweizerische Podologen-Verband (SPV) hinter seine intensiven und
langjährigen Bestrebungen für die Anerkennung des Podologie-Berufs
einen erfreulichen Schlusspunkt setzen.
Neun Jahre sind es her, seit der Schweizerische Podologen-Verband
(SPV) anlässlich seiner Delegiertenversammlung vom 26. April 1996
beschloss, eine gesamtschweizerische Anerkennung des Podologie-Berufs
zu erwirken. Bereits ein Jahr später wurde über den Antrag im
Bildungsrat der damaligen SDK (Schweizerische
Sanitätsdirektorenkonferenz, heute Gesundheitsdirektorenkonferenz
GDK) verhandelt. Im Oktober 1998 konnten die Arbeiten mit dem
Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) aufgenommen werden.
Zwei grosse Herausforderungen standen im Zentrum dieses Projektes.
Einerseits die Gegebenheit, dass die Podologie-Ausbildungen in der
Deutsch- und Westschweiz auf zwei unterschiedlichen Wegen
stattfinden: In der Westschweiz ist die Podologie-Ausbildung auf der
Stufe einer Höheren Fachschule (Tertiärstufe) angesiedelt,
währenddessen in der deutschsprachigen Schweiz mit einer dreijährige
Lehre auf Sekundarstufe II und einer höheren Fachprüfung auf
Tertiärstufe ausgebildet wird. Zum anderen war das Modell einer
Berufslehre im Bereich der Gesundheitsberufe zum damaligen Zeitpunkt
weitgehend unbekannt. Der Schweizerische Podologen-Verband hielt aber
an der seit vielen Jahren erfolgreich praktizierten dreijährige Lehre
fest.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes per
1.01.2004 änderte sich die Ausgangslage erneut, da nun die
Gesundheitsberufe unter die Bundeskompetenz fielen. Aufgrund dessen
ging im Projekt der Podologie-Ausbildung mit dem Start der
Vernehmlassung im August 2004 die Federführung vom SRK an das
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) über. Dieses
schaffte es nun, die Inkraftsetzung per 1. Juni 2005 zu erwirken.
Somit startet im kommenden August bereits das erste Lehrjahr unter
der neuen Verordnung. Nebst der Ausbildung im Lehrbetrieb und dem
Besuch der Berufsfachschule umfasst die dreijährige Ausbildung neu
auch überbetriebliche Kurse.
Die Podologie wird auch als "medizinische Fusspflege" bezeichnet.
Sie unterscheidet sich von der kosmetisch orientierten Fusspflege
(Pédicure) durch die medizinisch indizierten Behandlungen. Die
Ausübung von podologischen Behandlungen ist in den kantonalen
Gesundheitsgesetzgebungen verankert und bedarf einer
Berufsausübungs-Bewilligung. Mit der eidgenössischer Anerkennung der
dreijährigen Berufslehre verspricht sich der Schweizerische
Podologen-Verband eine weitere Erhöhung des Bekanntheitsgrades dieses
paramedizinischen Berufs.

Kontakt:

Isabelle Küttel Bürkler
Sekretariat SPV
Tel. +41/41/368'58'00

Schweizerischer Podologen-Verband SPV
Zentral- und Schulsekretariat,
Tribschenstrasse 7
Postfach 3065
6002 Luzern
Tel. +41/41/368'58'00
Fax +41/41/368'58'59
E-Mail: sekretariat@podologen.ch
Internet: http://www.podologen.ch