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ASIP - Schweiz. Pensionskassenverband

ASIP für BVG-Reform, aber ohne Rentenzuschlag für alle

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Zürich (ots)

In seiner Vernehmlassungsantwort zur BVG-Reform unterstreicht der ASIP, dass eine Reform mit dem Ziel der Sicherung des heutigen Rentenniveaus dringend notwendig ist. Diese Reform muss für die Versicherten und Arbeitgeber finanziell tragbar und durch die Pensionskassen operativ einfach umzusetzen sein. Fakt ist, dass alle Pensionskassen mit einem zu hohen Umwandlungssatz Rückstellungen gebildet haben, um die Pensionierungsverluste für kurz vor dem Altersrücktritt stehende Versicherte zu finanzieren. Die angestrebte Senkung des BVG-Mindest-Umwandlungssatzes in einem Schritt ist wichtig und richtig. Für die Finanzierung von kompensierenden Massnahmen für die Übergangsgeneration können die Pensionskassen diese Rückstellungen verwenden. Der ASIP fordert daher den Bundesrat auf, in der Botschaft an das Parlament den fixen Zuschlag für alle Neurentner, finanziert mit einem neuen und zeitlich unlimitierten Umlagebeitrag, fallenzulassen. Der ASIP hat dazu einen kostengünstigeren und systemgerechteren Vorschlag vorgelegt.

Als Fachverband hält der ASIP an seinem bereits im Mai 2019 vorgestellten Konzept fest. Eine Umfrage unter den Mitgliedern hat in allen Landesteilen und über viele Branchen hinweg breite Zustimmung zu den entsprechenden Elementen des Vorschlags ergeben. Dieser sieht eine Senkung des BVG-Umwandlungssatzes von 6,8% auf 5,8% vor, den Beginn des Alterssparens mit 20 anstatt mit 25 Jahren sowie eine leichte Senkung des Koordinationsabzuges, was speziell tiefere Löhne besserstellt. Zudem sollen die Altersgutschriften im Vergleich zur heutigen steilen Staffelung leicht abgeflacht werden. Für die Übergangsgeneration, die nicht genügend Zeit erhält, die Senkung des Mindest-Umwandlungssatzes durch zusätzliches Sparen zu kompensieren, schlägt der ASIP ein systemkonformes Konzept für den Erhalt des Leistungsniveaus vor. Durch eine einmalige Erhöhung des BVG-Altersguthabens bei Pensionierung während einer Übergangsfrist von zehn Jahren soll sichergestellt werden, dass auch diese Generation praktisch keine Renteneinbussen erleidet. Ein solcher Ausgleich kann weitgehend aus schon vorhandenen Rückstellungen bei den Pensionskassen finanziert werden. In Erinnerung zu rufen ist, dass es bei Einführung des BVG vor 30 Jahren im Bereich des Obligatoriums die vorgeschriebenen Sondermassnahmen gab (sie betrugen sogar 1% der versicherten Löhne), welche damals ohne Probleme von Vorsorgeeinrichtungen mit BVG-nahen Vorsorgeplänen finanziert werden konnten. In Analogie dazu sind die Kosten für die notwendigen Kompensationsmassnahmen überschaubar und können von den betroffenen BVG-nahen Kassen ohne weiteres getragen werden. Die von den Sozialpartnern vorgeschlagene generelle Verteuerung der Sozialabgaben durch einen neuen und zeitlich nicht limitierten Lohnabzug ist nicht nötig, hält der Fachverband fest.

Vor diesem Hintergrund lehnt der ASIP den bundesrätlichen Vorschlag mit fixen Zuschlägen für alle Neurentner ab. Mit diesem Konzept würde innerhalb der zweiten Säule eine im Umlageverfahren finanzierte Zusatzrente eingeführt, die für die Mehrheit der Versicherten einen unnötigen Leistungsausbau mit hohen Kosten für Arbeitgeber und Versicherte zur Folge hätte. Statt die Umverteilung mit realistischeren Rahmenparametern zu reduzieren, würde die Umverteilung mit der Giesskanne von Jung zu Alt und von Kassen mit einer vorteilhaften Altersstruktur zu den anderen verstärkt. Überhaupt nicht berücksichtigt wird durch den Bundesrat, was die einzelnen Pensionskassen, die ja alle paritätisch geführt werden, bereits sozialpartnerschaftlich intern beschlossen haben.

Reformen in der beruflichen Vorsorge sind dringend notwendig. Insgesamt erfüllt der ASIP-Vorschlag die Vorgaben für eine wirksame BVG-Reform: Die Situation der Versicherten mit tiefen Löhnen und der Teilzeitangestellten wird verbessert. Mit den vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen wird das heutige Leistungsniveau erhalten, ohne dass eine teure, komplizierte und unnötige Umverteilung installiert werden muss. Das sollte Grund genug sein, den praxistauglichen ASIP-Vorschlag im Hinblick auf die politischen Beratungen ernsthafter als bisher zu prüfen.

Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP mit Sitz in Zürich ist der Dachverband für über 900 Pensionskassen. Er vertritt über die Mitglieder rund zwei Drittel der Versicherten in der beruflichen Vorsorge sowie ein Vorsorgevermögen von über CHF 550 Mia. Der ASIP bezweckt die Erhaltung und Förderung der beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Basis und setzt sich für das Drei-Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung ein.

Kontakt:

Jean Rémy Roulet, Präsident (Genf), Telefon + 41 22 949 19 19
Hanspeter Konrad, Direktor (Zürich), Telefon +41 43 243 74 15
info@asip.ch
ASIP, Kreuzstrasse 26, CH-8008 Zürich

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