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VSAO zum Richtungsentscheid des Bundesrates: Unangebrachte Drohung des Bundesrates

Bern (ots)

Der Bundesrat hat an seiner gestrigen
Standortbestimmung zu den Sozialversicherungen vorgeschlagen, den
Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte solange fortzusetzen,  bis
die Eidgenössischen Räte die Einführung der Vertragsfreiheit
beschliessen. Dieses Vorgehen ist für den VSAO politisch äusserst
fragwürdig und in der Sache unangebracht. Er würde jungen Ärztinnen
und Ärzten die Eröffnung einer eigenen Praxis verunmöglichen und
negative Auswirkungen auf die gesundheitliche Versorgung der Schweiz
haben.
Mit der Verknüpfung des Zulassungsstopps für Ärztinnen und Ärzte
und der Einführung der Vertragsfreiheit übt der Bundesrat einen in
demokratiepolitischer Hinsicht sehr zweifelhaften Druck auf das
Parlament aus. Eine erfolgreiche Revision des
Krankenversicherungsgesetzes kann nicht mit Drohungen, sondern nur
mit konstruktiven Vorschlägen durchgeführt werden.
Die Verlängerung des Zulassungsstopps für Ärzte ist inhaltlich
falsch:
  • Der Zulassungsstopp hat - wie vom VSAO vorausgesagt - keinerlei dämpfende Wirkung auf die Kosten im Gesundheitswesen entfaltet.
  • Die Massnahme trifft einseitig junge Ärztinnen und Ärzte - gerade jene, die gelernt haben, kostenbewusst und innovativ zu arbeiten.
  • Der Zulassungsstopp beeinträchtigt die Qualität des Gesundheitswesens, da jungen, gut ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten der Zugang zur Praxistätigkeit weitgehend verwehrt wird.
  • Der befürchtete Zustrom von ausländischen Leistungserbringern ist nicht eingetreten: Sowohl die Schweiz wie auch die umliegenden Nachbarländer leiden unter einem akuten Ärztemangel.
Die Einführung der Vertragsfreiheit bzw. die Aufhebung des
Kontrahierungszwanges zwischen Versicherern und Ärzten, wie es der
Bundesrat will, ist unangebracht und setzt falsche Zeichen:
Die Aufhebung des Kontrahierungszwangs wird ebenfalls keine
kostendämpfende Wirkung entfalten. Die Kostensteigerung im
Gesundheitswesen sind hauptsächlich auf den medizinischen Fortschritt
und die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft
zurückzuführen.
Sowohl der Zulassungsstopp als auch die Aufhebung des
Kontrahierungszwangs sind langfristig mit einer qualitativ
hochstehenden medizinischen Versorgung im Interesse der Patienten
nicht vereinbar. Sie führen in eine Zweiklassenmedizin und stellen
eine indirekte Rationierung medizinischer Leistungen dar.
Leidtragende dieser Entwicklung sind in erster Linie die Patienten.
Statt falscher Massnahmen schlägt der VSAO vor, den
Ressourceneinsatz im Gesundheitswesen zu optimieren. Der VSAO
befürwortet:
  • die Einführung einer Gesundheitskarte mit medizinischen Daten,
  • die Formulierung positiver Kontrahierungskriterien im Bereich Qualität und Effizienz,
  • die Förderung von Ärztenetzwerken und
  • das entschlossene Vorgehen gegen die sogenannten "schwarzen Schafe".

Kontakt:

Deutschschweiz:
Dr. med. Peter Studer
Präsident VSAO Schweiz
Tel. +41/79/643'51'87

Rosmarie Glauser
Beauftragte Nationale Politik VSAO Schweiz
Tel. +41/79/688'86'57

Romandie:
Dr. med. Oscar Matzinger
Vizepräsident VSAO Schweiz
Tel. +41/79/541'75'10 oder
Tel. +41/21/314'46'77

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