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euro adhoc: Advanced Medien AG
US-Bank reicht Klage gegen deutsche Tochtergesellschaft der Advanced Medien AG ein (D)

Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist
der Emittent verantwortlich.
Die Comerica Bank mit Sitz in USA hat gegen die Advanced Licencing
GmbH, eine Tochtergesellschaft der Advanced Medien AG (WKN 509300),
Klage bei einem US-Gericht eingereicht. Hintergrund der Zahlungsklage
in Höhe von 2.087.000 USD sind Kredite der Comerica Bank zur
Produktion von Spielfilmen durch die 51%-ige Advanced Medien
Tochtergesellschaft Unified Film Organization LLC, Los Angeles (UFO).
Die Advanced Medien AG selbst ist von der Klage nicht direkt
betroffen, da keine Haftung für Lieferantenverbindlichkeiten der
Tochtergesellschaft Advanced Licencing GmbH besteht, die seit
21.12.2002 als TSC Technische Systeme Consult GmbH wieder unter dem
ursprünglichen Namen firmiert. Advanced Medien haftet gegenüber der
Comerica Bank auch nicht für die Bankverbindlichkeiten der
Tochtergesellschaft UFO. Des weiteren geht der Vorstand nicht davon
aus, dass sich aus der Klage der Comerica Bank gegen die Advanced
Licencing resp. TSC eine Gefährdung der Advanced Medien AG ergeben
wird.
Vier der sechs betroffenen Filmproduktionen, auf die 1,7 Mio. USD der
Klage entfallen, waren bereits im Oktober 2002 durch die Advanced
Licencing gegenüber UFO gekündigt worden, da sie nicht termingerecht
ausgeliefert wurden. Die bereits geleisteten Anzahlungen in Höhe von
300.000 USD wurden daraufhin von der Advanced Licencing im gleichen
Zug zurückgefordert.
Für die verbleibenden zwei Filmproduktionen werden von der Comerica
Bank 387.000 USD geltend gemacht. Das Filmmaterial wurde bereits
ausgeliefert und akzeptiert. Durch die Advanced Licencing wurden 70
Prozent der vertraglichen Lizenzgebühren in Höhe von insgesamt 1,22
Mio. USD bezahlt. Nach den Unterlagen der Advanced Licencing GmbH
steht somit lediglich ein Betrag in Höhe von 367.000 USD aus. Über
diese verbleibende Verbindlichkeit wurde bereits in 2002 in
Vergleichsverhandlungen mit der Comerica Bank ein einvernehmliches
Ergebnis erzielt. Aufgrund der Kündigung der anderen vier nicht
gelieferten Filmlizenzverträge verweigerte jedoch die Comerica Bank
später die Unterzeichnung des Vergleiches, obwohl nach Ansicht von
Advanced Medien bereits eine bindende Einigung erreicht war.
Der Vorstand
Ende der Ad-hoc-Mitteilung        euro adhoc 22.01.2003

Rückfragehinweis:

Susanne Rehm Tel.: +49(089)613805-0 Email: info@advanced-medien.de

Branche: Medien
ISIN: DE0005093009
WKN: 509300
Index: Nemax All Share
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Bayerische Börse / Freiverkehr
Berliner Wertpapierbörse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Niedersächsische Börse zu Hannover / Freiverkehr
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