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euro adhoc: Advanced Medien AG
Advanced Medien AG erringt bedeutenden Erfolg im Prozess gegen MAXXFilm (D)

Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist
der Emittent verantwortlich.
Im Prozess der Advanced Licencing GmbH gegen die MAXXFilm Produktions
GmbH stellte das Landgericht München I heute die Unwirksamkeit aller
Geschäfte mit der MAXXFilm Produktions GmbH in den Jahren 1999 und
2000 fest. Das Gericht folgte damit dem Antrag von Advanced auf
Feststellung der Unwirksamkeit dieser Geschäfte, da diese als
Scheingeschäfte angesehen werden. Sämtliche Filmrechte aus diesen
Geschäften liegen somit nach wie vor bei der Advanced. Die
nachträgliche Änderung der Jahresabschlüsse der Advanced Medien AG
für die Geschäftsjahre 1999 und 2000, in denen diese Geschäfte
aufgrund eines Gutachtens eliminiert worden waren, wird durch dieses
Urteil bestätigt. Eine Entscheidung über die hilfsweise gestellten
Gegenanträge der MAXXFilm bleibt dem noch ausstehenden Schlussurteil
vorbehalten.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung        euro adhoc 31.10.2002

Rückfragehinweis:

Susanne Rehm Tel.: +49(0)89613805-0 E-mail: info@advanced-medien.de

Branche: Medien
ISIN: DE0005093009
WKN: 509300
Index: Nemax All Share
Börsen: Baden-Württembergische Wertpapierbörse / Freiverkehr
Bayerische Börse / Freiverkehr
Berliner Wertpapierbörse / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Bremer Wertpapierbörse (BWB) / Freiverkehr
Hamburger Wertpapierbörse / Freiverkehr
Niedersächsische Börse zu Hannover / Freiverkehr
Frankfurter Wertpapierbörse / Neuer Markt

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