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Schweiz. Zentralverein für das Blindenwesen SZB

Nur jeder zweite Fahrzeuglenker hält für Blinde an

St.Gallen (ots)

Blinde Personen, die eine Strasse überqueren
wollen, haben immer Vortritt! Noch immer ist diese Verkehrsregel viel
zu wenig bekannt. Das zeigten die Aktionen am "Tag des Weissen Stocks
2010", die an 15 verschiedenen Orten in der Schweiz stattfanden:
Die Rückschlüsse aus dem Verhalten der Verkehrsteilnehmer zeigen: 
Nur 792 der insgesamt 1471 gestesten Fahrzeuge hielten sofort an, 
wenn eine Person durch das Hochhalten des Weissen Stocks 
signalisierte, dass sie die Strasse überqueren wollte. Dabei gewährt 
die Schweizer Verkehrsregelordnung (VRV, Art. 6), dass "unbegleiteten
Blinden stets der Vortritt zu gewähren ist".
Wie wenig bekannt diese Verkehrsregel ist, zeigten die 
Testaktionen, die um den 15. Oktober an verschiedenen Orten in der 
Schweiz stattfanden. Die Unsicherheit vieler Fahrzeuglenker war 
spürbar: Einige hielten in zu grosser Distanz zur blinden Person, so 
dass diese das Anhalten akustisch kaum mehr ausmachen konnte. Andere 
fuhren einen Bogen um die Person oder reagierten mit brüsken 
Bremsmanövern. Auch in der Begegnungszone mit Tempo 30 hm/h fuhren 
Autolenker nicht unbedingt rücksichtsvoller. Es fiel aber auf, dass 
die Anwesenheit eines Führerhunds eher zum Anhalten motivierte.
Der Tag des Weissen Stocks, in diesem Jahr unter dem Slogan "Ich 
vertraue dir blind", wurde vom Schweizerischen Zentralverein für das 
Blindenwesen SZB, dem Schweizerischen Blinden- und 
Sehbehindertenverband SBV und dem Schweizerischen Blindenbund SBb 
organisiert. Blinde Personen mussten ohne Blickkontakt zum 
Fahrzeuglenker und ohne Handzeichen den Gang über die Strasse wagen. 
Zusammen mit Sicherheitsdelegierten der Beratungsstelle für 
Unfallverhütung bfu prüften sie damit die Anhaltedisziplin der 
Fahrzeuglenker.
Weitere Informationen und Bildmaterial unter: www.weisserstock.ch
Hier ist auch die detaillierte Auswertung mit allen 
Testergebnissen verfügbar.

Kontakt:

Ann-Katrin Gässlein,
Verantwortliche für PR und Kommunikation SZB
Tel.: +41/71/228'57'63
E-Mail: gaesslein@szb.ch

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