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hotelleriesuisse begrüsst die Motion «Verbot von Knebelverträgen der Internetplattformen gegen die Hotellerie»

Bern (ots)

Während der Herbstsession 2016 hat Ständerat Pirmin Bischof eine Motion (16.3902) eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, Gesetzesänderungen vorzulegen, um die sogenannten «engen Preisparitätsklauseln» zwischen Buchungsplattformen und Hotelbetrieben zu verbieten. Die Motion wird von weiteren 20 Ständeräten unterstützt. hotelleriesuisse begrüsst diesen Vorstoss, der die unternehmerische Freiheit der Hotelbetriebe wiederherstellt und gleiche Bedingungen wie für ihre ausländischen Hauptkonkurrenten schafft.

Ein Grossteil der Hotelübernachtungen wird heutzutage über internationale Online-Buchungsplattformen gebucht. Aufgrund der Marktdominanz der Buchungsplattformen sind die Hotels faktisch gezwungen, diese Distributionskanäle zu nutzen. Neben der Zahlung hoher Kommissionen - abhängig von Destination und Positionierung auf dem Buchungsportal - werden Hotels zur Einhaltung der sogenannten engen Paritätsklauseln verpflichtet. Dies hat die Wettbewerbskommission (WEKO) in einem Entscheid von 2015 festgelegt. Damit dürfen die Hotelbetriebe auf ihren eigenen Websites keinerlei günstigere Angebote mehr anbieten als auf einer Buchungsplattform. Mit der Einschränkung dieses für jeden Hotelbetrieb essentiellen Direktvertriebskanals wird die unternehmerische Freiheit massiv behindert. «So sind Hoteliers in ihrer Preisgestaltung erheblich eingeschränkt», erklärt Andreas Züllig, Präsident hotelleriesuisse, «und können nicht mehr flexibel - beispielsweise mit kurzfristigen Zimmerpreisrabatten - auf Veränderungen des Marktes eingehen».

Auf Initiative von hotelleriesuisse hatte die WEKO 2012 eine kartellrechtliche Untersuchung gegen die drei marktbeherrschenden Online Travel Agencies (OTA) in der Schweiz eröffnet. Mit ihrem Entscheid 2015 hat die WEKO jedoch lediglich die sogenannten weiten Paritätsklauseln der Buchungsplattformen verboten. Bezüglich der engen Paritätsklauseln wollte die WEKO «mangels aussagekräftiger Erfahrungswerte» zum damaligen Zeitpunkt unverständlicherweise noch keine definitive Beurteilung vornehmen.

Unsere europäischen Nachbarn haben für ihre Hotellerie bereits auf gesetzlicher oder richterlicher Ebene reagiert. Deutschland und Frankreich haben solche Knebelklauseln in der Zwischenzeit verboten. In Italien ist eine Gesetzesänderung im Senat hängig, in Österreich berät das Parlament diesen Herbst über entsprechende gesetzliche Bestimmungen, die auf Ende 2016 in Kraft treten sollen. «Somit besteht auch in der Schweiz dringender Handlungsbedarf auf politischer Ebene die engen Paritätsklauseln zu verbieten, damit die Schweizer Hotellerie nicht einen weiteren Wettbewerbsnachteil im internationalen Markt erleidet.», erklärt Andreas Züllig.

hotelleriesuisse erwartet vom Parlament, dass es diese Motion unterstützt und rasch entsprechende Gesetzesänderungen einleitet. Parallel zu den richterlichen und gesetzlichen Massnahmen, die in verschiedenen europäischen Ländern stattgefunden haben, hat HOTREC, der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, die Kampagne «Direkt buchen» Ende 2015 lanciert, die hotelleriesuisse seit Beginn unterstützt.

Direkt buchen bedeutet, dass Hoteliers die Bindung zum Gast mit den betriebseigenen Buchungskanälen stärken wie beispielsweise dem Telefon, an der Rezeption und auf der eigenen Hotelwebsite. Damit entfällt für den Hotelier auch die Kommission an fremde Buchungsplattformen. Finanzielle Mittel, welche er in den Gast und die Qualität investieren kann. Das Hauptziel der Kampagne ist es, die Gäste auf die Vorteile einer direkten Buchung zu sensibilisieren. Das Kampagnenlogo ist europaweit identisch, um den Wiedererkennungswert für die Gäste zu fördern.

Weitere Informationen auf www.direkt-buchen.ch

Kontakt:

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Telefon: 031 370 41 40,
E-Mail: media@hotelleriesuisse.ch

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