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Epilepsie-Liga: Epilepsie und Autofahren

Zürich (ots)

Die Verkehrskommission der Schweizerischen Liga
gegen Epilepsie (Epilepsie-Liga) legt eine überarbeitete Version
ihrer Richtlinien zur Fahrtauglichkeit vor. Unter bestimmten
Bedingungen ist Autofahren für Menschen mit Epilepsie ohne erhöhtes
Risiko durchaus möglich.
Ein Prozent der Verkehrsunfälle geschehen wegen eines
epileptischen Anfalls, wobei es sich bei einem Drittel um erstmalig
auftretende epileptische Anfälle handelt. Verglichen mit anderen
gesundheitlichen Störungen wie Diabetes oder Herzkrankheiten, welche
ebenfalls zu Bewusstseinstrübungen führen können, ganz zu schweigen
von Alkohol und übersetzter Geschwindigkeit, stellt Epilepsie im
Strassenverkehr ein kleineres Risiko dar als allgemein angenommen. Es
gibt etwa zehn Formen epileptischer Anfälle und noch mehr Formen von
Epilepsien, weil diese auch mit einer Kombination mehrerer
verschiedener Anfallsformen einhergehen können. Jeder betroffene
Mensch hat in der Regel nur eine Epilepsieform mit einer bis drei
Anfallsformen. Die Abstände zwischen den einzelnen Anfällen können
zwischen Sekunden und Jahren oder sogar Jahrzehnten schwanken.
Deshalb ist die Frage, ob jemand mit Epilepsie ein Fahrzeug lenken
dürfe oder nicht, nicht mit einem allgemeinen Ja oder Nein zu
beantworten.
Sicherheit geht vor
Die Richtlinien der Epilepise-Liga sind ein willkommenes
Instrument für Ärzte und Betroffene im Bemühen, die Sicherheit im
Strassenverkehr zu erhöhen. Sie enthalten unter anderem besondere
Bestimmungen bezüglich der einzelnen Führerausweiskategorien wie
Personenwagen, Lastwagen, Cars, aber auch Mofas und Pistenfahrzeuge.
Bei einer aktiven Epilepsie sind Betroffene in der Regel nicht mehr
fahrtauglich. Eine Erst- oder Wiederzulassung als
Motorfahrzeuglenkende kann dann erfolgen, wenn eine Anfallsfreiheit
mit oder ohne antiepileptische Medikamente von einem Jahr besteht.
Kann bei einem Patienten die medikamentöse Therapie abgesetzt werden,
darf er erst drei Monate nach dem Absetzen des letzten Medikaments
wieder Auto fahren. Die Ärztin hat nicht die Pflicht, eine
epilepsiebetroffene Person beim Strassenverkehrsamt zu melden, jedoch
das Recht dazu, sollte diese uneinsichtig sein und sich ans Steuer
setzen, obwohl sie dazu nicht befähigt ist. Das Thema
Fahrtauglichkeit ist besonders bei Berufen, die ohne Fahrausweis
nicht denkbar sind, von weit reichender Bedeutung. Die Richtlinien
der Epilepsie-Liga sind eine Hilfe bei der Kommunikation zwischen
Arzt und Patient sowie zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Flyer "Epilepsie und Autofahren" auf Deutsch, Französisch oder
Italienisch erhältlich bei:

Kontakt:

Epilepsie-Liga
Seefeldstrasse 84
Postfach 1084
8034 Zürich
Tel.: +41/43/488'67'77
E-Mail: info@epi.ch

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