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ALV saniert sich dank geltender automatischer Beitragserhöhung von selbst - soziale Härte gegenüber Arbeitssuchenden völlig überflüssig!

Bern (ots)

Mit dem Entscheid des Nationalrates von heute ist der
Leistungsabbau bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) beschlossene 
Sache. Diese Härte gegenüber den Arbeitssuchenden ist völlig 
überflüssig. Denn das bestehende Gesetz hat einen Automatismus 
eingebaut, der die Versicherung wieder ins finanzielle Gleichgewicht 
bringt, ohne dass die Leistungen gekürzt werden müssen.
In der letzten Revision der ALV wurde weitsichtig die Regelung 
eingebaut, dass der Bundesrat die Beiträge erhöhen (+0.5 Prozent) und
das Solidaritätsprozent einführen muss, wenn die Schulden der ALV den
Betrag von 2.5 Prozent der versicherten Lohnsumme übersteigen (Art. 
90c). Das wird in den nächsten Monaten der Fall sein. Mit dieser 
Beitragserhöhung wäre die ALV finanziell im Gleichgewicht und könnte 
entschuldet werden. Doch während dieser Automatismus bei der letzten 
Revision ein wichtiges Argument der Zustimmung zum revidierten Gesetz
war, ist er nun vor seiner erstmaligen Anwendung plötzlich nichts 
mehr wert.
Der SGB wird diesen unnötigen harten Leistungsabbau bei der ALV 
bekämpfen und durchsetzen, dass das Versprechen der letzten Revision 
eingehalten wird. Wenn die ALV Probleme hat, so sollen die 
abgemachten Spielregeln eingehalten und die Beiträge gemäss Gesetz 
erhöht werden. Es geht nicht, dass die sozialen Hardliner die 
Spielregeln mitten im Spiel neu auf Sozialabbau auslegen.

Kontakt:

Daniel Lampart, 079 205 69 11
Ewald Ackermann, 031 377 01 09

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