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Anhörung der Sozialpartner zum Mindestzinssatz BVG für 2009 - Keine Politik der Panik - fairer Mindestzinssatz fördert Vertrauen

Bern (ots)

SGB, Travail.Suisse und KV Schweiz fordern den
Bundesrat auf, den Mindestzinssatz BVG für 2009 nicht unter 2.25 % 
festzusetzen.
Die Vorsorgeeinrichtungen leiden gegenwärtig unter den 
Auswirkungen der Finanzmarktkrise, was eine Senkung des 
Mindestzinssatzes grundsätzlich rechtfertigt. In den letzten Jahren 
ist der Mindestzinssatz gemessen an den Renditen der 
Vorsorgeeinrichtungen jedoch systematisch zu tief gewesen. Er ist 
auch in den Jahren mit guten bis hervorragenden Renditen der 
Vorsorge-einrichtungen auf mickrigen 2.25 % - 2.50 % geblieben.
Da es sich beim Mindestzinssatz BVG um eine Mindestvorgabe 
handelt, können die Vorsorge-einrichtungen die Altersguthaben der 
Versicherten zwar besser verzinsen als mit dem Mindestzinssatz und 
manche haben das auch getan. Allerdings ist nur der Mindestzinssatz 
für alle Versicherten garantiert und selbst er gilt nur gerade auf 
dem obligatorischen Teil des Altersguthabens. Infolge des 
Zinseszinseffektes hat er für die Versicherten jedoch eine eminente 
Bedeutung: er ist einer der massgeblichen Parameter für die 
Einhaltung des verfassungsmässig vorgeschriebenen Leistungsziels der 
beruflichen Vorsorge. Mit dem Mindestzinssatz darf deshalb nicht 
"gespielt" werden.
Wir warnen auch eindringlich davon, den Mindestzins so tief 
anzusetzen, dass die Versicherten den Eindruck erhalten, berufliche 
Vorsorge lohne sich nicht mehr für sie. In der Tat liegt der 
Mindestzinssatz seit langem und auch jetzt unter dem Kassazinssatz 
von langjährigen Bundesobligationen (3.19 % für 20-jährige 
Obligationen, 3.27% für 30-jährige). Ein systematisch zu tiefer 
Mindestzinssatz untergräbt das Vertrauen in die berufliche Vorsorge. 
Daran kann auch der Bundesrat kein Interesse haben!
Auf diesem Hintergrund und aufgrund der Renditen der wichtigsten 
Anlagekategorien ist ein Mindestzinssatz von 2.25 % für 2009 
angemessen. Die Arbeitnehmerorganisationen fordern allerdings, dass 
der Mindestzinssatz in besseren Zeiten auch wieder substantiell 
erhöht wird.

Kontakt:

Auskunft:
Colette Nova (SGB): 079 428 05 90; Martin Flügel (Travail.Suisse):
079 743 90 05; Hansueli Schütz (KV Schweiz): 079 617 23 02

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