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SGB-Vorstand Leistungsortprinzip: nein - Ergänzungsregel Schuldenbremse: nein

Bern (ots)

Der SGB-Vorstand hat heute in Bern getagt. Die
wichtigsten Entscheide:
Er hat bekräftigt, dass das Leistungsortsprinzip bei öffentlichen 
Beschaffungen nichts zu suchen hat. Der Vorstand verlangt weiterhin 
die Einhaltung der am Leistungsort geltenden Arbeitsbedingungen - 
alles andere führt zu Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping und 
widerspricht fundamental der Philosophie, auf der die flankierenden 
Massnahmen ruhen.
Einhellig abgelehnt hat der SGB-Vorstand die Ergänzungsregel zur 
Schuldenbremse. Für dieses Ansinnen von Bundesrat Merz gibt es weder 
eine finanz- noch konjunkturpolitische Rechtfertigung. Bereits die 
bisherige Schuldenbremse hat sich negativ auf die Konjunktur 
ausgewirkt. Zudem ist die Verschuldung des Bundes keineswegs so 
dramatisch, wie es die Finanzverwaltung glaubhaft machen will.
Ausserdem hat der Vorstand
  • sich schwergewichtig mit der eigenen, höchstwahrscheinlich Ende November 08 zur Abstimmung kommenden AHV-Volksinitiative sowie mit der Organisationspolitik befasst und dabei auch eine Basiskampagne beschlossen;
  • beschlossen, seine Politik der Assoziierung und des Neubeitritts von Arbeitnehmenden-Verbänden weiter zu führen. Zugleich setzt der SGB eine Arbeitsgruppe ein, welche die Aufgabe hat, Konzepte für den gewerkschaftlichen Aufbau, insbesondere bei Frauen und Jugendlichen, zu entwickeln, zu erörtern, auszutauschen und zu evaluieren;
  • das Verhalten der Nestlé, Attac via eine Spionin zu infiltrieren, als antirechtsstaatlich verurteilt; die Behörden sind aufgefordert, Massnahmen zu ergreifen, damit sich solche Machenschaften nicht wiederholen.

Kontakt:

SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Auskunft: Ewald Ackermann: 031 377 01 09

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