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Beschlüsse SGK-NR zur IV-Finanzierung Es geht langsam vorwärts

Bern (ots)

Der SGB begrüsst die Zustimmung der SGK-NR zu einer
Zusatzfinanzierung der IV mittels einer befristeten, proportionalen 
MWSt-Erhöhung. Eine Beitragserhöhung (Lohnpromille zulasten der 
Arbeitgeber und Arbeitnehmenden) wäre zwar eine sozialere und zudem 
sachgerechtere Finanzierungsart als die MWSt. Nach dem langen 
Trauerspiel um diese Zusatzfinanzierung steht jedoch im Vordergrund, 
dass weitere IV-Defizite zulasten des AHV-Fonds nun möglichst bald 
vermieden werden.
Ebenfalls positiv ist, dass die SGK-NR im Gegensatz zum Ständerat das
Anfangskapital für einen eigenständigen IV-Fonds nicht einfach der 
AHV wegnehmen will und dass die Verzinsung der IV-Schuld vom Bund zu 
übernehmen ist. Nach wie vor nicht gelöst ist jedoch die Entschuldung
der IV. Der neue IV-Fonds wird bei seiner Schaffung mit 19 Milliarden
Franken verschuldet sein. Die SGK-NR hat sich nicht getraut, dieses 
heisse Eisen anzupacken. An der Lösung dieser Frage wird jedoch kein 
Weg vorbeiführen. Zentral ist ebenfalls, dass allfällige weitere 
Defizite nicht mehr von der AHV vorgeschossen werden müssen.

Kontakt:

SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Auskunft:
Colette Nova, Tel 031-377-01-24

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