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Flüssiger Autobahnverkehr wichtiger als Rentenalter 60 für Bauarbeiter

Bern (ots)

Ohne Streikaktion auf der Autobahnbaustelle Baregg im
Jahre 2002 gäbe es heute kein Rentenalter 60 für die Bauarbeiter. 
Über 4000 Bauarbeiter haben bis heute von der so erkämpften 
Frühpensionierungsregelung auf dem Bau profitiert. Die Angst von 
weiteren Tausenden auf dem Bau Beschäftigter, das Rentenalter nicht 
mehr gesund erleben zu können, ist dank des damaligen Streikerfolges 
kleiner geworden.
Obwohl das Recht auf Streik zu den elementarsten Rechten in einer 
Demokratie gehört, und obwohl das erkämpfte Rentenalter 60 sozial- 
und gesellschaftspolitisch nicht hoch genug eingeschätzt werden 
kann, hat das Gerichtspräsidium Baden den flüssigen Autobahnverkehr 
im Pendlerkanton Aargau höher gewichtet.
Durch die Verurteilung der Streikführer der damaligen GBI zu 
bedingten Gefängnisstrafen und die Qualifizierung der 
Streikmassnahmen als unverhältnismässig hat das Gericht eine falsche 
und schwer verständliche Wertung vorgenommen: Es hat das 
verfassungsmässige Recht auf Streik relativiert und 
verantwortungsbewusste Streikführer kriminalisiert. Was bei einem 
Sieg der Fussballnation in Kauf genommen wird, die Blockade des 
Verkehrs während Stunden durch begeisterte Fans, soll bei einem 
durch die Verfassung geschützten Streik unverhältnismässig und eine 
kriminelle Handlung sein.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund wird auch weiterhin seine 
Mitgliedsverbände bei ihren Arbeitskämpfen unterstützen. Gerade in 
rauen Zeiten sorgt das Streikrecht dafür, dass die legitimen 
Interessen der Arbeitnehmenden durchgesezt werden. Das Streikrecht 
darf in der Schweiz nicht nur toter Verfassungsbuchstabe sein.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHATTSBUND
Auskunft:
Doris Bianchi, Tel. 076 564 67 67
Pietro Cavadini, Tel. 079 353 01 56

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