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11. AHV-Revision: Kommission will „Renten nach Kassenlage“

Bern (ots)

Bundesrat und Nationalratskommission verunsichern die
AHV- Rentnerinnen und -Rentner: Sie wollen mit der 11. AHV-Revision 
die regelmässige Anpassung der Renten an die Teuerung und die 
Lohnentwicklung abschaffen. Sie soll nur noch dann erfolgen, wenn es 
der AHV-Kasse gut geht. Der SGB lehnt eine solche Politik der 
„Renten nach Kassenlage“ ab.
Die Renten der AHV und IV sind heute schon nicht Existenz sichernd, 
trotz einem klaren Verfassungsauftrag. Bereits mit dem heutigen 
Rentenanpassungssystem (gemäss Mischindex, alle zwei Jahre) sinkt 
die Einkommensersatzquote langsam aber sicher. Jede weitere 
Verschlechterung würde den AHV- und IV-Rentnerinnen und –Rentnern 
Kaufkraft wegnehmen und ihre finanzielle Situation verschlechtern. 
Die Mehrheit der Rentenbezüger ist nach wie vor existenziell auf die 
AHV und IV angewiesen.
Soweit die demographische Entwicklung zu einer Belastung der AHV 
führt, die nicht alleine über das Wirtschaftswachstum aufgefangen 
werden kann, dann muss die AHV einnahmenseitig wieder ins 
Gleichgewicht gebracht werden, nicht durch Zusammenstreichen der 
ohnehin schon zu tiefen Renten.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Auskunft:
Colette Nova : Tel. 031-377 01 24 oder 079-428 05 90

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