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Bevölkerung entscheidet über Deregulierung des Strommarktes - nicht Professorenkommissionen

Bern (ots)

Die Rekurskommission hat die Entscheide der
Wettbewerbskommission (Weko), mit der sie die Gebietsmonopole der
Stromversorger knacken will, gestützt. Die Bedeutung dieses
Entscheides ist gering, der Fall kann an das Bundesgericht
weitergezogen werden, das letzte Wort hat der Bundesrat. Dieser wird
sich nicht gegen den Volksentscheid wenden. Ob die Stromversorger ihr
Gebietsmonopol und damit den Auftrag der sicheren Versorgung
beibehalten, entscheidet deshalb das Volk und nicht ein
Professorengremium.
Der SGB ist weiterhin überzeugt, dass die Weko bereits beim
Bundesgericht scheitern wird. Der Wille des Parlaments im Kanton
Freiburg, der 1915 das alte (mittlerweile gibt es ein neues) Gesetz
geschaffen hatte, wollte mit dem Versorgungsmonopol die
Versorgungssicherheit sichern, die industrielle Entwicklung fördern
und die Gewinne für die Finanzierung der Universität verwenden. Nur
ein Parlamentarier kritisierte damals die Monopolbildung. Da kann
niemand behaupten, der Gesetzgeber hätte kein Monopol schaffen
wollen. Die Weko ist übrigens schon mit anderen Eingriffen in
staatliche Marktordnungen beim Bundesgericht gescheitert.
Beispielsweise hob das Bundesgericht einen Entscheid der Weko gegen
die Schweizerische Meteorologische Zentralanstalt mit den Worten auf:
Die Verfügung "erweist sich als derart falsch, dass sie geradezu als
nichtig zu bezeichnen ist". (Urteil vom 5. Februar 2001).
Es war vorgesehen, dass die Rekurskommission ihr Urteil nach der
Abstimmung über das EMG veröffentlicht. Das Vorziehen der Publikation
deutet auf eine Instrumentalisierung der Rekurskommission für den
Abstimmungskampf hin. Unabhängig vom Ausgang der EMG-Abstimmung muss
dafür gesorgt werden, dass sich Bundesbehörden und sogenannt
unpolitische Kommissionen nicht mehr in Abstimmungskämpfe einmischen.

Kontakt:

Schweizerischer Gewerkschaftsbund
Serge Gaillard
Tel. +41/79/353'11'06

Pietro Cavadini
Tel. +41/79/353'01'56

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