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ACS Automobil Club der Schweiz

Delegiertenversammlung des ACS vom 17. Juni 2005 im Verkehrshaus Luzern

Luzern (ots)

Am 17. Juni 2005 fand im Verkehrshaus in Luzern die
ordentliche Delegiertenversammlung des Automobil Clubs der Schweiz
statt. Im statutarischen Teil konnten die Delegierten von der
erfreulichen Entwicklung des Mitgliederbestandes Kenntnis nehmen und
die mit einem Gewinn abschliessende Jahresrechnung 2004 genehmigen.
Die Delegierten nahmen nach engagierter Diskussion Stellung zum
Vorschlag des Bundesrates für die Einrichtung eines Fonds für
Agglomerationsverkehr und Nationalstrassen (Infrastrukturfonds). Die
im Vorschlag vorgesehene, nicht verfassungsmässige Finanzierung von
S-Bahnprojekten aus für Projekte der Strasse zweckgebundenen Mitteln
lehnten sie in aller Klarheit ab. Ebenso deutlich lehnten sie die
Einrichtung eines Dringlichkeitsfonds als Übergangslösung ab. Sie
unterstützen weiterhin das Konzept eines Infrastrukturfonds, erwarten
aber die rasche Einrichtung eines langfristig ausgelegten Fonds,
welcher die Grundsätze der Zweckbindung nicht verletzt und dem
nachweislich bestehenden Nachholbedarf bei der Strasseninfrastruktur
gerecht wird.
In einer Resolution sprachen sich die Delegierten zudem für die
Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf Schweizerischen
Autobahnen von derzeit 120 auf 130 km/h aus. Die Tempolimite von 120
km/h wurde aus rein ökologischen Gründen eingeführt. Der
technologische Fortschritt sowohl bezüglich Umweltverhalten als auch
Verkehrssicherheit rechtfertigen eine möglichst weitgehende
Harmonisierung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen mit den
umliegenden Ländern. Der vollständige Wortlaut der Resolution ist
nachstehend wiedergegeben.
Resolution der Delegiertenversammlung des ACS vom 17. Juni 2005 in
Luzern
ACS fordert Tempo 130 km/h auf Autobahnen
Anlässlich ihrer ordentlichen Versammlung vom 17. Juni 2005 in
Luzern, haben die Delegierten des Automobil Clubs der Schweiz (ACS)
einstimmig einer Resolution bezüglich Erhöhung der
Autobahn-Höchstgeschwindigkeit auf 130 km/h zugestimmt.
Vor knapp dreissig Jahren wurde nach einem dreijährigen Versuch
die Höchstgeschwindigkeit auf dem schweizerischen
Nationalstrassennetz definitiv auf 130 km/h festgelegt. Acht Jahre
später führte der Bundesrat als Reaktion auf die aufgebauschten
Kampagnen über das Waldsterben und aus rein ökologischen Gründen
Tempo 120 ein.
Abgesehen davon, dass das Waldsterben in den letzten Jahren als
reine Panikmache der Umweltschutzorganisationen entlarvt wurde, hat
die Entwicklung moderner Fahrzeuge und Motoren zu einer drastischen
Senkung des Treibstoffverbrauchs und des Ausstosses an Schadstoffen
geführt. Die Beibehaltung von Tempo 120 ist deshalb mit ökologischen
Argumenten nicht mehr zu begründen.
Der Sicherheitsstandard unserer Autobahnen zählt zu den höchsten
Europas. Zudem verfügt die Schweiz über einen sehr modernen
Fahrzeugpark, bei welchem auch die fahrzeugseitigen
Sicherheitselemente einem hohen Niveau entsprechen. Mittlerweile sind
in der Schweiz rund 1'730 zwei- und mehrstreifige Autobahnkilometer
in Betrieb. Dank richtungsgetrennten Fahrbahnen sind Autobahnen
gemäss Unfallstatistik fünf mal sicherer als die übrigen Strassen.
Der ACS vertritt die Ansicht, dass es gerechtfertigt und an der
Zeit ist, die in der Schweiz geltenden Vorschriften zu Tempo 120 auf
Autobahnen mit den in den umliegenden Ländern geltenden Regelungen
für Tempo 130 zu harmonisieren. Er appelliert daher an die
zuständigen Behörden und politischen Kreise, die entsprechenden
Schritte vorzunehmen.
Der ACS erwartet ausserdem bei abweichenden Höchstgeschwindigkeiten
auf Autobahnen  den Ersatz der stationären Signalisation durch
Wechselsignale, so dass Temporeduktionen der Situation angepasst
angezeigt werden können.

Kontakt:

Niklaus Zürcher, Direktor ACS
Tel.: +41/31/328'31'22

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