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Schweizerische Brandschutzvorschriften bewähren sich in der Praxis

Bern (ots)

Positive Bilanz über die 2005 in Kraft gesetzten Schweizerischen
Brandschutzvorschriften
Über 350 Architekten, Planer und
Sicherheitsbeauftragte trafen sich am Donnerstag auf dem
BEA-Messegelände zur diesjährigen Brandschutzfachtagung. Im Zentrum
der Veranstaltung stand die neue Regelung über das Inverkehrbringen
und Anwenden von Brandschutzprodukten in der Schweiz. Die
Brandschutzbehörden und alle am Bau beteiligten Stellen sind täglich
herausgefordert, die rechtlichen Vorgaben betreffend der
Harmonisierung der Bauproduktenormen in Europa einzuhalten, ohne das
nationale Sicherheitsniveau zu vermindern. An der Tagung wurde das
neue Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren für Bauprodukte in der
Schweiz mit Gültigkeit ab 1. Januar 2009 vorgestellt.
Der vorbeugende Brandschutz hat an Bedeutung gewonnen.
Grossereignisse wie beispielsweise der Brand der Firma Swisspor in
Steinhausen im 2007 führen das Gefahrenpotenzial eines Brandes vor
Augen. Dennoch gehört die Schweiz im weltweiten Vergleich zusammen
mit Singapur zu den Ländern mit den wenigsten Brandtoten. Der
schweizweite hohe Sicherheitsstandard ist nicht zuletzt auch eine
Folge der Umsetzung der harmonisierten Brandschutzvorschriften.
Die Grundsätze für das Anwenden von Bauprodukten mit
Brandschutzanforderungen sind in den Schweizerischen
Brandschutzvorschriften VKF festgelegt. Die jeweilige kantonale
Brandschutzbehörde entscheidet ihrerseits über das Anwenden der
Bauprodukte mit Brandschutzanforderungen. Die VKF erteilt im Auftrag
der kantonalen Brandschutzbehörden Zulassungen für geeignete
Brandschutzprodukte. Die Bezeichnung VKF-Zulassung steht nun im
Widerspruch mit dem Begriff der Europäischen Zulassung für das
Inverkehrbringen von Bauprodukten, der ETA-Zulassung. Deshalb wird
der Name VKF-Zulassung per 1.1.2009 in die Bezeichnung
VKF-Brandschutzanwendung geändert.

Kontakt:

VKF Medienstelle
Rolf Meier
Tel.: +41/31/320'22'82,
E-Mail: meier@vkf.ch

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