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Der neue RTVG-Entwurf: Für TV-Nischen ungeeignet

Der neue RTVG-Entwurf: Für TV-Nischen ungeeignet
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Zürich/Unterägeri (ots)

Podiumsdikussion in Zürich endete mit eindringlichem Appell des
Medienjuristen Franz A. Zölch
Hinweis: Die Bilder sind durch Photopress über Keystone verbreitet
worden
Fernsehen in der Schweiz stagniere nicht
bei einer öffentlich-rechtlichen SRG mit Leistungsauftrag und
privaten regionalen TV-Anbietern. Neue crossmediale Sendeformate
bilden die Zukunft und würden lukrative Nischen für Medienanbieter,
Industrie und Zuschauer öffnen. Doch der Politik und Rechtspolitik in
der Schweiz könne man in diesem Sinne einer Weiterentwicklung des
Fernsehens nur wenig Vertrauen schenken, gab Medienjurist Franz A.
Zölch zu bedenken. Der neue RTVG-Entwurf müsse dringend überarbeitet
werden und dürfe eine Überregulierung des Staates nicht zulassen.
"Europa macht's vor - Schweizer TV-Landschaft im Umbruch - Neue
Chancen für die Industrie?" lautete das Thema des dritten Medientalks
der Unimark AG in Zürich. Die Kommunikations- und Marketingprofis der
Unimark, welche ihren Fokus auf zukunftsweisende Werbeformen im Sinne
Cross-Media setzen, engagieren sich für ein dynamisches und liberales
Mediensystem in der Schweiz.
Politisch waren sich die Medienexperten Marc Furrer, Direktor des
Bundesamtes für Kommunikation und Peter Schellenberg, Direktor SF
DRS, einig: Staatsferne in der TV-Entwicklung werde angestrebt und
private nationale sowie sprach-nationale TV-Anbieter seien in der
Schweiz willkommen.
Fernsehen mit Blick auf Europa, bedeute nicht nur die Existenz von
öffentlich-rechtlichem Fernsehen und privat-regionalen Anbietern, die
sich in unterschiedlicher Form eines Service Public annähmen: "Die
Entwicklung des Fernsehens europaweit und in der Schweiz muss
gesellschaftliche und ökonomische Veränderungen berücksichtigen, die
zu neuen TV-Gebilden, so genannten Mischformen aus Information und
Unterhaltung führen", lautete die Aussage von Professor Jo Groebel,
Generaldirektor des Europäischen Medieninstitutes Düsseldorf-Paris.
Jene TV-Mischformen, welche Nischenplätze im Sinne der
Spezial-Interest-Programme in der TV-Landschaft einnähmen, würden für
Zuschauer, Industrie und Medienveranstalter äusserst lukrativ sein.
Sie werden die Zukunft des Fernsehens bestimmen. Auch in der Schweiz.
Die Marktgrösse dieses Landes sei, so Jo Groebel, kein
Verhinderungsgrund für Akzeptanz und Finanzierungsmöglichkeiten jener
TV-Anbieter. Und, auch das Schweizer Fernsehpublikum wird interaktive
Medienerlebnisse begrüssen.
"Mit einer fünf-Prozent-Einschaltquote kann sich der
Programmlieferant hervorragend finanzieren, wenn er durch
crossmediale Sende- und Werbeformen, Zuschauer und Industrie
gewinnt", so Prof. Jo Groebel. Die Zeit stehe nicht still, Politik
und Medien müssten die Veränderungen der Medienentwicklung, des
Zuschauerverhaltens und der Wahrnehmung von Werbung, berücksichtigen.
Kleine, dynamische Privatsender, wie U1 (Sendestart Schweiz in
diesem Jahr vorgesehen), die "Zuschauerfernsehen ganz nah am
Konsumenten" anstreben, würden vom Bundesamt für Kommunikation,
BAKOM, zwar nicht gefördert, aber zugelassen, betonte Marc Furrer.
Furrer gewährt im Rahmen der Möglichkeiten dieses Landes einem
privaten TV-Anbieter, wie U1, "Freiheit in der Programmgestaltung".
Das neue Mediengesetz, so Marc Furrer, "muss den neuen Werbeformen
entsprechen und der medialen Entwicklung gerecht werden".
"Ich kann der Politik nicht glauben und trauen, wenn es um die
Weiterentwicklung des Fernsehens in diesem Land geht". Mit grosser
Skepsis und einem Appell an Staat und Politik zog Medienjurist Franz
A. Zölch ein Resumée aus der Diskussion. Der Politik in der Schweiz
fehle es an Fantasie, so Franz Zölch. Die neuen TV-Mischformen oder
Cross-Media-Modelle könnten nicht an bestehendem Recht gemessen
werden. Die Überregulierung des Fernsehens durch den Staat sei ein
markantes Problem. "In der Gesetzgebung sollten wir genau hinschauen,
wann der Staat das Recht hat, Regeln aufzustellen und wo der Staat
dem Markt Spielraum gewähren sollte". In jedem Fall müsse der
bestehende RTVG-Entwurf in drei entscheidenden Punkten revidiert
werden:
TV-Mischformen müsse man im neuen Gesetz berücksichtigen. Die
rechtliche Staatskontrolle der SRG in Verbindung mit einer
inhaltlichen Leistungsforderung im Sinne des Service Public, müsse
überdacht werden. Und das Gebührensplitting gilt es in jedem Fall zu
hinterfragen.

Kontakt:

Christian Grass
Head of Communication
UNIMARK AG
Zugerstrasse 48
6314 Unterägeri

Telelefon: +41/41/754'40'40
E-Mail: christian.grass@unimark.ch
Internet: www.unimark.ch
www.unimark.tv

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