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Abgelehnter Weizen-Freisetzungsversuch: Gründe für den Rücktritt von fünf Mitgliedern aus der Eidgenössischen Fachkommission für biologische Sicherheit

Lausanne (ots)

Fünf Mitglieder der Eidgenössischen
Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS), einschliesslich dem
Präsidenten und der Vizepräsidentin der Kommission, sind als Reaktion
auf die unterschiedliche Sicherheitseinschätzung des Bundesamtes für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) zurückgetreten. Sie kritisieren
die Begründungen des BUWAL, die zur Ablehnung des Gesuches der ETH
Zürich für einen Freisetzungsversuch mit transgenem KP4-Weizen
geführt haben. Die Mehrheit der EFBS-Mitglieder war in ihrer Analyse
zum Schluss gekommen, dass dieser Freisetzungsversuch kein
wesentliches Risiko für Mensch und Umwelt darstellt. Die
Zurückgetretenen fragen sich, welchen Sinn eine Fachkommission für
biologische Sicherheit habe, wenn ihre Beurteilung kein Gewicht hat.
In den letzten Tagen ist mehrfach über den vom BUWAL abgelehnten
Freisetzungsversuch mit transgenem KP4-Weizen und die dem Entscheid
zugrunde liegenden politischen und wissenschaftlichen Argumente
berichtet worden. Als zurücktretende Mitglieder (Riccardo Wittek,
Geneviève Défago, Joachim Frey, Jean-Claude Piffaretti, Beat Wipf)
der Eidgenössischen Fachkommission für biologische Sicherheit (EFBS)
ist es uns ein Anliegen, der Öffentlichkeit die Beweggründe für
unseren Rücktritt darzulegen. Bundespräsident Moritz Leuenberger ist
darüber letzten Freitag in einem offiziellen Schreiben in Kenntnis
gesetzt worden.
Die EFBS ist eine beratende Fachkommission des Bundes, die im
Bereich der Gen- und Biotechnologie zum Schutz von Mensch und Umwelt
tätig ist und in dieser Funktion die Aufgabe hatte, zum
Freisetzungsversuch der ETH Stellung zu nehmen. In ihrer
Stellungnahme ist die EFBS auf verschiedene Aspekte im Bereich der
Biosicherheit eingegangen. Eine deutliche Mehrheit der Kommission ist
zum Schluss gekommen, dass der geplante Freisetzungsversuch trotz
Verbesserungsmöglichkeiten kein nennenswertes Risiko für Mensch und
Umwelt darstellt und sie befürwortete deshalb eine
Versuchsdurchführung, die jedoch an verschiedene Bedingungen geknüpft
worden war.
Das BUWAL macht in seinem Entscheid ein „nicht abzuschätzendes
Schadenpotential" geltend und führt die Ablehnung des Gesuches unter
anderem auf mangelnde Sicherheit des transgenen Weizens sowie auf das
Vorhandensein eines Antibiotika-Resistenzgenes zurück. Dazu möchten
wir Stellung nehmen:
  • Sicherheit des KP4-Weizens (bezüglich gentechnischer Veränderung durch das kp4-Gen sowie Toxizität des KP4-Proteins): Die EFBS hat in ihrer Stellungnahme ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Weizen besser charakterisiert werden könnte, ohne dass eine solche Charakterisierung auf die Sicherheit dieses auf 8 m2 Anbaufläche beschränkten Freisetzungsversuches einen Einfluss gehabt hätte. Ziel dieses Versuches wäre es ja unter anderem gewesen, die Wirkungsweise des KP4-Proteins (verleiht dieses Protein tatsächlich Resistenz gegen Stinkbrand?) unter Freilandbedingungen zu testen. Die Möglichkeit einer Einwirkung auf andere Organismen (Nützlinge, weitere Nicht-Zielorganismen) wäre äusserst klein und ebenfalls Ziel der Untersuchungen gewesen.
  • Antibiotika-Resistenzgen: Die EFBS hält in ihrer Stellungnahme fest, dass das Vorhandensein eines Antibiotika-Resistenzgens weder nötig noch wünschenswert ist. Nach heutigem Stand der Technik ist es möglich, ein solches Gen zu entfernen. Dies hätte jedoch eine Verzögerung von mindestens 3 Jahren zur Folge gehabt, was in Anbetracht eines nicht messbaren Risikos nicht gerechtfertigt schien. Wir anerkennen die politischen Bestrebungen, die Verwendung solcher Gene schrittweise einzustellen. Dennoch stellt das Antibiotika-Resistenzgen in diesem konkreten Beispiel aus unten genannten Gründen kein Sicherheitsrisiko dar. Diese Einschätzung soll jedoch nicht als Präjudiz gelten.
  • Das Antibiotika-Resistenzgen wird in der Pflanze nicht exprimiert (es wird kein Protein gebildet, dass Antibiotika-Resistenz verleiht);
  • Eine Übertragung eines Gens von Pflanzenmaterial auf Bodenbakterien konnte in natura noch nie gezeigt werden;
  • Pro 1 g Boden sind bis zu 10'000 Bodenbakterien natürliche Träger eines Ampicillin-Resistenzgens (das entspricht 8 Milliarden Ampicillin-resistenter Bakterien auf der Versuchsfläche);
  • Sämtliches Pflanzenmaterial hätte vernichtet, sowie der Boden gepflügt und thermisch behandelt werden sollen, was die Wahrscheinlichkeit eines Verbleibs von transgenem Pflanzenmaterial im Boden nochmals reduziert hätte.
  • Gefahr durch Pollenflug: Die EFBS hat in ihrer Stellungnahme festgehalten, dass dieser Möglichkeit mit der Verwendung eines pollendichten Zelts ausreichend Rechnung getragen wird. Das Zelt wurde im Windkanal getestet, erst bei einer Windgeschwindigkeit von 110 km/h ist eine Naht gerissen. Für den Falle eines unvorhersehbaren Ereignisses (Unwetter, Sturm, Sabotageakte), das die Möglichkeit einer Auskreuzung durch Pollenflug beinhaltet hätte, hat die EFBS vorgeschlagen, das im Umkreis von 200 m angebaute Erntegut weder als Basissaatgut, noch als zertifiziertes Saatgut oder als Vermehrungsmaterial für den Wiederanbau im eigenen Betrieb zu verwenden.

Kontakt:

Riccardo Wittek
Tel. +41 21 692 41 12
E-Mail: Riccardo.Wittek@iba.unil.ch

Geneviève Défago
Tel. +41 1 632 38 69
E-Mail: defago@ipw.agrl.ethz.ch

Joachim Frey
Tel. +41 31 631 24 14
E-Mail: joachim.frey@vbi.unibe.ch

Beat Wipf
Tel. +41 61 688 61 63
E-Mail: beat.wipf@roche.com

Jean-Claude Piffaretti
Tel. +41 91 923 25 22
E-Mail: jean-claude.piffaretti@ti.ch

Weitere Informationen:
Stellungnahme der EFBS zum Gesuch B00003 des Institutes für
Pflanzenwissenschaften der ETH Zürich: Verhalten von transgenen
KP4-Weizen Varietäten im Feld;

Mitgliederliste der EFBS;

Jahresbericht 2000 der Eidgenössischen Fachkommission für biologische
Sicherheit zuhanden des Bundesrates.
Erhältlich auf dem Sekratariat der EFBS:

Karoline Dorsch-Häsler
Tel. +41 31 323 03 55
E-Mail: Karoline.Dorsch@buwal.admin.ch
Internet: www.efbs.ch
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