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Grillieren: Vorsicht vor Explosionen

Bern (ots)

Die warme Jahreszeit lädt wieder zum Grillieren ein.
Viele Leute sind sich der Gefahren nicht bewusst. Bereits kleine
Fehler oder Unachtsamkeiten beim Umgang mit Grilliergeräten führen
immer wieder zu schweren Verbrennungen, Bränden oder Explosionen.
Beispiel: Kürzlich wurde gemäss einer Pressemitteilung ein Stöckli im
Kanton Bern infolge einer Gasexplosion vollständig zerstört. Zur
Explosion kam es anlässlich von Manipulationen an einem Gasrechaud.
Ein älterer Hausbewohner wurde schwer verletzt und musste
hospitalisiert werden.
Was ein Grillfest im Familien- oder Freundeskreis werden soll,
endet gelegentlich fatal. Lassen Sie sich jedoch die Freude nicht
durch einen gefährlichen Zwischenfall verderben. Unterschätzen Sie
die Brand- und Explosionsgefahr und deren Folgen nicht. Die Gefahren
werden deutlich, wenn man an die hohen auftretenden Temperaturen
denkt: Gasflamme 800o C oder Holzkohle 500o C.
Für ungetrübte Freuden beim Grillieren gibt die Beratungsstelle
für Brandverhütung BfB folgende Empfehlungen ab:
  • Das Grillgerät muss standfest und auf einer ebenen, nicht brennbaren Unterlage aufgestellt werden.
  • Zu brennbaren Materialien wie Gartenmöbel, Sonnenstoren, Schilfmatten und Holzfassaden ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1m einzuhalten.
  • Kinder müssen im Umgang mit Feuer instruiert und überwacht werden; dies gilt auch anlässlich von Grillparties.
Gasgrill
  • Befolgen Sie unbedingt vor Inbetriebsetzung Ihres Gasgrill-Geräts die Sicherheitsvorschriften des Herstellers.
  • Bei ausströmendem Gas besteht Brand- und Explosionsgefahr! Gas sammelt sich in Vertiefungen am Boden an.
  • Verwenden Sie deshalb den Gasgrill nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen über dem Erdreich (niemals in Kellerräumen).
  • Bei Gasgeruch: * nicht rauchen, kein Feuer machen; * keine elektrischen Schalter oder Klingel betätigen; * Hähne der Flasche und Verbrauchsapparate schliessen; * Räume gründlich lüften; * undichte oder defekte Gasgrill-Geräte durch den Fachhändler reparieren lassen.
Holzkohlegrill
  • Beim Umgang mit Anzündflüssigkeit ist grösste Vorsicht geboten. Diese darf wegen Explosionsgefahr nach einem missglückten ersten Anzündversuch niemals nachgegossen werden. Vorzugsweise verwenden Sie zum Anzünden von Holzkohle ein Anzündkamin. Dieses rohrförmige Gerät funktioniert ohne Anzündflüssigkeit und wird vom Fachhandel für weniger als Fr. 40.-- angeboten.
  • Asche kann mehr als einen ganzen Tag nachglühen! Deshalb ist sie in einem nicht brennbaren Behälter aufzubewahren, mit Wasser zu löschen oder im Grillgerät ausserhalb des Gebäudes zu belassen.
  • Bei Brandausbruch handeln Sie nach dem Grundsatz: Alarmieren - Retten - Löschen (Feuerwehr Tel. Nr. 118)
Die Beratungsstelle für Brandverhütung wünscht viel Freude beim
Grillieren und stellt Ihnen gerne den neuen Flyer "Brandgefahr Nr. 1:
Der Grill" oder die Haushaltbroschüre zur Verfügung.
Bestellungen und weitere Auskünfte bei: 
BfB, Postfach 8576, 3001 Bern 
Tel.: +41 (0)31 320 22 20 
Fax:  +41 (0)31 320 22 99 
E-mail:  mail@bfb-cipi.ch 
Internet: www.bfb-cipi.ch
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