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Wohnhäuser: Es brennt sowieso nur bei den andern

Bern (ots)

In der Schweiz brechen zwei von drei Bränden in
Wohnhäusern aus. Die Erstickungs- oder Verletzungsgefahr ist gross,
immer wieder müssen Personen mit schweren Verletzungen hospitalisiert
werden. Oft entstehen grosse Sachschäden, bei denen unersetzbare
Sachen mit nicht versicherbaren ideellen Werten zum Opfer fallen.
Entsprechend gross ist das Aufsehen in der Öffentlichkeit.
Jährlich brechen rund 15'000 Brände mit einer Gebäudeschadensumme
von 147 Millionen Franken in Wohngebäuden aus. Die Brandursachen sind
vielfältig: Neben technischen Defekten steht menschliches Verhalten
als wichtigste Brandursache im Vordergrund. Vielfach werden die
Brandgefahren unterschätzt oder verdrängt. Dabei könnten mit
einfachen Vorsichtsmassnahmen die meisten Brände verhindert werden.
Die Beratungsstelle für Brandverhütung BfB empfielt nachstehende
Vorsichtsmassnahmen:
  • Viele Elektrogeräte erzeugen Wärme und sind deshalb brandgefährlich (Kochherd, Heizlüfter, Strahler, Bügeleisen, Leuchtkörper usw.). Beachten Sie die Gebrauchsanweisung vor deren Verwendung. Überlassen Sie defekte Geräte, besonders bei Auftreten von Brandgeruch, einem Fachgeschäft zur Reparatur.
  • Das Lagern von brennbaren Gegenständen auf dem Kochherd führt immer wieder zu Bränden, weil versehentlich eine Kochplatte eingeschaltet wird. Brennbare Gegenstände gehören niemals auf den Kochherd.
  • Alle Raucherwaren müssen nach Gebrauch immer vollständig ausgelöscht werden. Entsorgen Sie Asche in einen Blecheimer - niemals in einen Papierkorb oder Abfallsack!
  • Verzichten Sie auf das Rauchen im Bett. Immer wieder werden Raucher durch die glühende Bettdecke aus dem Schlaf gerissen oder ersticken und verbrennen im eigenen Bett.
  • Stellen Sie Kerzen in einen standfesten Ständer. Lassen Sie Kerzen nie unbeaufsichtigt brennen.
  • Achten Sie auf gute Ordnung, auch in Nebenräumen wie Garage, Estrich, Heizraum, Keller usw.
  • Sorgen Sie während dem Hantieren mit brennbaren Flüssigkeiten wie Lösungsmittel, Farben, Sprays, Leim usw. für eine gute Lüftung.
  • Der Einbau von Brandmeldern im Wohnbereich ist zwar nicht vorgeschrieben, aber trotzdem in vielen Fällen ratsam. Insbesondere bei brennbarer Bauweise, erschwerter Fluchtmöglichkeit oder bei grossen Sachwerten ist besondere Vorsicht geboten.
  • Bei Brandausbruch handeln Sie nach dem Grundsatz: Alarmieren - Retten - Löschen (Feuerwehr Tel. Nr. 118)
Zum Thema Brandverhütung im Haushalt können Broschüren und
Checklisten bei der Beratungsstelle für Brandverhütung BfB gratis
bezogen werden.

Kontakt:

BfB, Postfach 8576, 3001 Bern, Tel. +41 31 320 22 20,
Fax +41 31 320 22 99, E-Mail: mail@bfb-cipi.ch, Internet:
www.bfb-cipi.ch.
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