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Schweizerisches Rotes Kreuz / Croix-Rouge Suisse

(srk) Glarner Untersuchung zeigt: Polizeieinsatz war unverhält-nismässig

Bern (ots)

Die Resultate der Strafuntersuchung zum umstrittenen
Polizei-Einsatz gegen Asyl Suchende von Anfang Juli im Kanton Glarus 
sind heute veröffentlicht worden. Das Schweizerische Rote Kreuz SRK 
hatte von den zuständigen Direktionen eine genaue Abklärung der 
Vorfälle verlangt. Es stellt fest, dass die Durchführung der 
Hausdurchsuchung in wesentlichen Teilen unverhältnismässig war.
Die Glarner Kantonspolizei hatte in den frühen Morgenstunden des 3. 
Juli unangekündigt Hausdurchsuchungen im SRK-Durchgangszentrum Rain 
in Ennenda sowie in den Unterkünften in Linthal, Rüti und Matt 
durchgeführt. Die Hausdurchsuchungen waren vom Verhöramt angeordnet 
worden, nachdem sich Hinweise auf möglicherweise strafbare 
Handlungen im Umfeld der Durchgangszentren ergeben hatten. Die 
Hinweise auf strafbare Handlungen wurden jedoch im Rahmen der 
Hausdurchsuchung nicht bestätigt.
Die von einem ausserordentlichen Verhörrichter geführte Untersuchung 
ergab nun, dass die Hausdurchsuchung zwar im Grundsatz 
gerechtfertigt war, sich jedoch zahlreiche Massnahmen als 
unverhältnismässig erwiesen und mit Recht beanstandet wurden. 
Berechtigt ist laut Pressemitteilung des Verhöramtes des Kantons 
Glarus die Kritik an der Tatsache, dass die Asyl Suchenden während 
der ganzen Dauer der Durchsuchung – also während knapp sechs Stunden 
– an Händen und Füssen gefesselt und mit einem über den Kopf 
gezogenen Sack der Sicht beraubt gewesen waren. Einer Person wurde 
vorübergehend der Mund zugeklebt und damit ihre Gefährdung durch die 
Beeinträchtigung der Atemwege in Kauf genommen. Auch die 
Personenidentifikation mittels Fotografie ist laut 
Untersuchunsbericht zu kritisieren. Sie könne von den Betroffenen 
als entwürdigend empfunden werden.
Das SRK konstatiert, dass seine Vermutungen durch die Untersuchung 
bestätigt werden. Bereits Anfang September forderte die Direktion 
des SRK im Gespräch mit der Glarner Regierung eine bessere Planung 
von Hausdurchsuchungen. Das SRK hat zwar Verständnis, dass über 
einen anstehenden Polizeieinsatz nicht breit informiert werden kann. 
Es fordert jedoch, dass die Zentrenleitung - wie auch in anderen 
Kantonen üblich - vorgängig über eine anstehende Hausdurchsuchung 
informiert wird. Dies ist wichtig, damit die Zentrenleitung die 
Betreuung der Asyl Suchenden während des Einsatzes sicherstellen 
kann. Bei Asyl Suchenden handelt es sich zu einem grossen Teil um 
Menschen, die aus Kriegsgebieten geflüchtet sind. Ereignisse wie die 
Glarner Hausdurchsuchung belasten diese Menschen zusätzlich. Diese 
Aspekte wurden in der Untersuchung ausgeklammert. Es ist nach 
Überzeugung des SRK wichtig, Asyl Suchende vor Belastungen zu 
schützen, die Traumatisierungen erneuern oder verstärken.
Das SRK ist überzeugt, dass die Ziele eines Polizeieinsatzes auch 
erreicht werden können, wenn die Polizei auf unverhältnismässige 
Methoden wie Anwendung von Kapuzen und Fesseln verzichtet. Auch wird 
der Erfolg eines Einsatz durch die Betreuung der Asyl Suchenden in 
keiner Weise beeinträchtigt.
Das Schweizerische Rote Kreuz erwartet, dass die Regierung des 
Kantons Glarus nun Konsequenzen zieht und künftig solche Einsätze 
vorgängig mit der Zentrenleitung abspricht, und dass bei der 
Durchführung die Verhältnismässigkeit gewahrt wird.
Informationen:
André Pfanner-Meyer, SRK, stv. Departementsleiter Migration, 031 387 
73 77 / 079 347 82 34
Dieser Text kann über Internet abgerufen werden: www.redcross.ch

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