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Patentrecht: Interpharma für nationale Erschöpfung mit klarer Missbrauchsregel

Basel (ots)

Die forschenden Pharmafirmen begrüssen die Haltung
des Bundesrates, an der nationalen Erschöpfung im Patentrecht
festzuhalten. Für die Schweiz, ein Land ohne Rohstoffe, ist ein
starker Innovationsschutz im internationalen Wettbewerb der Standorte
überlebensnotwendig. Allerdings darf der Patentschutz nach Ansicht
der Interpharma nicht zur missbräuchlichen Marktabschottung verwendet
werden.
Nationale Erschöpfung gewährleistet Wettbewerbsfähigkeit
Die Pharmaindustrie ist direkt und indirekt für 101 000
Arbeitsplätze in der Schweiz verantwortlich. Die Schweizer
Pharmafirmen investierten in der Schweiz im vergangenen Jahr 4.4
Milliarden Franken für Forschung und Entwicklung, rund sechsmal so
viel wie sie in ihrem Heimmarkt umsetzten.
In ihrer dynamischen Entwicklung als Pharmastandort unterscheidet
sich die Schweiz vom übrigen Europa. Ein starker Schutz des geistigen
Eigentums ist für die starke Position der Schweiz im internationalen
Standortwettbewerb von entscheidender Bedeutung.
In der Vernehmlassungsantwort zur Regelung der Erschöpfung im
Patentrecht unterstützt die Interpharma deshalb die Beibehaltung der
nationalen Erschöpfung ohne Ausnahmen. Ausser in einigen Ländern
Südamerikas und Asiens ist sie weltweit Standard.
Doppelschutzregelung gegen Missbräuche
Die Pharmaindustrie hat kein Interesse daran, dass der
Patentschutz missbräuchlich zur Marktabschottung genutzt wird. Sie
tritt deshalb gegen den Missbrauch des Patentrechts durch den
sogenannten Doppelschutz ein und unterstützt die bereits
gutgeheissene Missbrauchsregelung. Demnach kann der Patentschutz nur
geltend gemacht werden, wenn die patentierte Eigenschaft für das
Produkt wesentlich ist. Das Prozessrisiko liegt aus Sicht der
Interpharma beim Hersteller und nicht beim Importeur; unter der
Doppelschutzklausel muss er glaubwürdig nachweisen, dass das von ihm
beanspruchte Patent für sein (Marken)produkt wesentlich ist.
Die Interpharma ist der Meinung, dass die Missbrauchsregelung in
ihrer Bedeutung noch unterschätzt wird. Gegebenenfalls wäre zu
prüfen, wie die Klausel noch konkreter ausgestaltet werden könnte,
damit sie bei den vom Detailhandel monierten Problemfällen im
Markenbereich besser greift.
Sondersituation Pharma
In ihrer Stellungnahme zur Erschöpfungsfrage weist der Verband der
forschenden pharmazeutischen Industrie auf die spezielle Situation im
Pharmamarkt hin. Weil der Medikamentenpreis in der Schweiz wie in den
meisten Ländern staatlich reguliert ist, führen Parallelimporte nicht
zu einem Wettbewerb der Preise, sondern zu einem Wettbewerb der
staatlichen Regulierungen. Es ist empirisch belegt, dass die
Gesundheitssysteme und die Patienten in der Europäischen Union kaum
von Parallelimporten profitieren, weil der grösste Teil der
Preisdifferenz zwischen Ursprungs- und Zielland bei den
Zwischenhändlern versickert.
Regionale Erschöpfung ist kein gangbarer Weg
Die regionale Erschöpfung ist für die Pharmaindustrie kein
gangbarer Weg. Weil die Schweiz nicht Mitglied der Europäischen Union
ist, kann die regionale Erschöpfung nur auf der Basis der
Gegenseitigkeit eingeführt werden. Solche Verhandlungen würden
konsequenterweise auch zu einem Systemwechsel von der internationalen
zur regionalen Erschöpfung im Marken- und Urheberrecht führen. Zudem
ist festzuhalten, dass innerhalb der EU namentlich die
Parallelimporte von Medikamenten zunehmend kritisch beurteilt werden.
Internationale Erschöpfung setzt falsche Signale
Die forschende pharmazeutische Industrie lehnt die Einführung der
internationalen Erschöpfung klar ab. Sie würde als Signal
interpretiert, dass der politische Wille in Schweiz fehlt,
Innovationen angemessen zu schützen. Mit der internationalen
Erschöpfung würde die Schweiz ihr Patentrecht nicht länger an den
weltweit führenden Industrienationen orientieren, sondern an
Entwicklungsländer wie Bolivien, Ecuador oder Indonesien angleichen.
Hinzu kommt, dass mit der Einführung der internationalen Erschöpfung
die Gefahr von Fälschungen zunimmt; Parallelimporte sind immer
Graumarktimporte, weil sowohl die Beschaffung als auch die
Distribution an den offiziellen Handelskanälen vorbei erfolgt.

Kontakt:

Thomas Cueni
Generalsekretär Interpharma
Tel.: +41/79/322'58'17

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