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Steuerpaket 2001: Erhebliche Mindereinnahmen für die Kantone

Bern (ots)

Die nationalrätlichen Beschlüsse zum Steuerpaket 2001
haben erhebliche zusätzliche Mindereinnahmen für die Kantone zur
Folge. Wie der Bundesrat heute in seiner Antwort auf eine
Interpellation von Nationalrat Roberto Zanetti (SP/SO) bekannt gab,
vermindert sich der Ertrag aus dem Kantonsanteil an der direkten
Bundessteuer gegenüber dem bundesrätlichen Antrag um 165 Millionen
auf insgesamt 590 Millionen Franken pro Jahr. Schätzungen über die
Mindererträge bei den Staats- und Gemeindesteuern liegen derzeit noch
nicht vor, die Ausfälle dürften jedoch auch in diesem Bereich
signifikant sein.
Nach den nationalrätlichen Beschlüssen zum Steuerpaket 2001 wollte
Zanetti vom Bundesrat über die finanziellen, administrativen und
rechtlichen Folgen für die Kantone ins Bild gesetzt werden. Laut
Bundesrat ist eine Aufschlüsselung der finanziellen Folgen auf die
einzelnen Kantone nur bei der direkten Bundessteuer im Bereich der
Ehepaar- und Familienbesteuerung bekannt. Für die übrigen Bereiche
liegen keine exakten Zahlen vor. Die Eidgenössische Steuerverwaltung
hat jedoch mit einigen Kantonen Kontakt aufgenommen, um auch hierzu
eine Übersicht zu gewinnen.
Bei der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung ergeben sich
für die Kantone wegen den höheren Kinder- und Kinderbetreuungsabzügen
zusätzliche Mindereinnahmen von 10 Millionen Franken. Die
zahlenmässigen Auswirkungen des einzuführenden Splitting-Modells und
der übrigen Massnahmen für die Kantonssteuer lassen sich auf Grund
der kantonalen Tarifautonomie jedoch nicht zum Voraus ermitteln. Die
Einführung eines Wahlrechts für Konkubinatspaare mit Kindern, wie
Ehepaare besteuert zu werden, bevorzugt diese tendenziell gegenüber
den Ehepaaren.
Durch den Beschluss des Nationalrats, den Gewinnsteuersatz für
Kapitalgesellschaften und Genossenschaften bei der direkten
Bundessteuer von 8,5 auf 8 Prozent herabzusetzen, entstehen bei der
direkten Bundessteuer Mindereinnahmen von 300 Millionen Franken.
Davon entfallen 90 Millionen auf die Kantone.
Die Ausgestaltung des Systemwechsels bei der Besteuerung des
selbstgenutzten Wohneigentums hat für die Kantone weitere
Mindereinnahmen von 65 Millionen Franken zur Folge. Die zusätzlichen
Ausfälle bei den Staats- und Gemeindesteuern dürften erheblich sein.
Zur Zeit können diese aber weder für die Gesamtheit der Kantone noch
für die einzelnen Kantone quantifiziert werden.
Da die Stände am Ertrag der Stempelabgaben nicht beteiligt sind,
ergeben sich im Bereich der Umsatzabgabe keine Mindereinnahmen. Auch
im administrativen Bereich werden diese nicht tangiert, weil sie am
Vollzug des Stempelgesetzes nicht mitwirken.
Laut Bundesrat steigen die Mindereinnahmen aus der direkten
Bundessteuer für die Gesamtheit der Kantone somit um insgesamt 165
Millionen auf 590 Millionen Franken pro Jahr.

Kontakt:

Roger Braunschweig, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. +41 31 322 71 24

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel.: ++41 (0)31 322 60 33
Fax: ++41 (0)31 323 38 52
e-mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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