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Bericht zur Qualifikation der Erwerbstätigkeit im Steuer- und Sozialversicherungsabgaberecht

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute einen Bericht verabschiedet,
der sich mit der einheitlichen Behandlung von selbständiger bzw.
unselbständiger Erwerbstätigkeit im Steuer- und
Sozialversicherungsabgaberecht befasst. Im Bericht wird empfohlen, in
den massgebenden Rechtserlassen auf eine einheitliche Definition der
Erwerbstätigkeit zu verzichten, da sich die von der Rechtsprechung
entwickelten Abgrenzungskriterien nur geringfügig unterscheiden. Als
sichtbarste Verbesserungsmassnahme regt der Bundesrat die Schaffung
einer Ombudsstelle an. Dadurch sollen aufwendige und zeitraubende
Rechtsmittelverfahren vermieden werden.
Auslöser für den Bericht war eine Motion der nationalrätlichen
Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK), welche verlangt hatte,
die einheitliche Behandlung von selbständiger bzw. unselbständiger
Erwerbstätigkeit im Steuer- und Sozialversicherungsabgaberecht sicher
zu stellen. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe kommt nun im
Bericht zum Schluss, dass die Gerichts- und Verwaltungsbehörden zur
Qualifikation einer Erwerbstätigkeit den Zielsetzungen dreier
Rechtsgebiete Rechnung tragen müssen: dem Sozialversicherungsrecht,
dem Steuerrecht und dem Obligationenrecht. Nach Ansicht der
Arbeitsgruppe unterscheiden sich die von der Rechtsprechung
entwickelten Abgrenzungskriterien zwischen selbständiger und
unselbständiger Erwerbstätigkeit nur geringfügig. Daher sei in den
massgebenden Rechtserlassen auf eine einheitliche Legaldefinition zu
verzichten.
Laut den Ergebnissen des Berichts ist es angezeigt, bereits
bestehende Qualifikationsmerkmale durch die Verwaltungs- und
Gerichtspraxis in möglichst allen Fällen einheitlich umzusetzen. Die
Behörden sollten hierüber zunächst einen Meinungsaustausch pflegen
und die Differenzen so weit als möglich beseitigen. Weiter sei die
Schaffung einer Ombudsstelle ins Auge zu fassen. Dadurch könnten
aufwendige und zeitraubende Rechtsmittelverfahren vermieden werden.
Schliesslich lasse sich auch auf höchstrichterlicher Ebene eine
Verbesserung erzielen: Mittels entsprechender Zuteilung der
Rechtsmaterien auf die einzelnen Abteilungen des Bundesgerichts könne
eine möglichst einheitliche Behandlung zusammenhängender
Problemkreise herbeigeführt werden. Laut Arbeitsgruppe erweist sich
in der Praxis nämlich vor allem der Umstand als nachteilig, dass
Steuerrecht, Sozialversicherungsabgaberecht und Arbeitsvertragsrecht
letztinstanzlich von jeweils verschiedenen Abteilungen des
Bundesgerichts beurteilt würden.

Kontakt:

Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. +41 31 325 77 40;

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD, Kommunikation, 3003 Bern,
Tel. +41 31 322 60 33, Fax +41 31 323 38 52,
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch, Internet: www.efd.admin.ch

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