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Bundesamt für Strassen ASTRA

ASTRA: Kosten/Nutzen und Finanzierung von Via sicura

Bern (ots)

Via sicura ermöglicht Fahren mit erheblich reduziertem
Risiko auf Schweizer Strassen und entlastet gleichzeitig die 
Schweizer Volkswirtschaft in erheblichem Umfang. Allein unter 
Berücksichtigung der bei schweren Verkehrsunfällen geleisteteten 
effektiven Zahlungen übersteigt der Nutzen von Via sicura die Kosten 
um rund 25%, bei Mitberücksichtigung der immateriellen Kosten sogar 
um über 250%.
Nutzen von Via sicura
Entfaltet Via sicura ihre Wirkung, können jährlich voraussichtlich 
rund 840 Mio. Franken effektiver Zahlungen (Versicherungsleistungen, 
Selbstbehalte etc.) für die vermiedenen getöteten und schwer 
verletzten Menschen eingespart werden. Unter Berücksichtigung aller 
materiellen und immateriellen Kosten (z.B. auch für menschliches 
Leid und andere Einschränkungen) können mit Via sicura 
voraussichtlich fast 2,5 Milliarden Franken pro Jahr vermieden 
werden. In diesen Beträgen sind eingesparte Kosten für leicht 
verletzte Personen und Sachschäden nicht eingerechnet. Diesen 
finanziellen Entlastungen stehen während den nächsten 15 Jahren 
Umsetzungskosten von rund 670 Mio. Franken jährlich gegenüber. Auf 
individueller Ebene wird der wirtschaftliche Nutzen mittelfristig 
(durch zu erwartende günstigere Versicherungsprämien und tiefere 
Selbstbehalte) höher ausfallen als die zu erwartenden individuellen 
Beiträge zur Finanzierung der Massnahmen.
Kosten von Via sicura
Rund ein Drittel der Gesamtkosten sind direkt durch Private zu 
bezahlen. Konkret handelt es ich um zusätzliche Ausrüstungen im 
Zusammenhang mit der Verbesserung der Sichtbarkeit der Fahrzeuge. 
Bei den Personenwagen belaufen sich die Zusatzkosten jedoch auf 
weniger als 1% des durchschnittlichen Anschaffungspreises eines 
Fahrzeuges; bei schweren Motorfahrzeugen auf weniger als 0.2%. Durch 
die Verpflichtung, jederzeit mit Licht zu fahren, erhöhen sich die 
Benzin- und Abnützungskosten zudem durchschnittlich um ca. 20 Rappen 
je 100 km. Fahrradfahrende werden mit zusätzlichen Kosten von etwa 
Fr. 20.-- je Fahrrad für die verbesserte Fahrzeugbeleuchtung 
belastet.
Weitere Kosten entstehen Fahrzeuglenkerinnen und -lenker durch 
zusätzliche Kosten und Gebühren (zum Beispiel für die obligatorische 
Weiterbildung), aber auch durch Bussen und Gebühren, die allerdings 
nur aufgrund von Verfehlungen des einzelnen Verkehrsteilnehmenden 
erhoben werden (zum Beispiel Bussen für rechtswidriges Verhalten, 
Gebühren bei Nachschulung von alkohol- und drogenerstauffälligen 
Personen oder Wiederholungstätern).
Die Aufwendungen für die öffentliche Hand (Bund, Kantone/Gemeinden) 
fallen vor allem für bautechnische Anpassungen und gesteigerte 
Anforderungen beim Betrieb und Unterhalt des Strassennetzes an. In 
den Kantonen und Gemeinden entstehen zudem wesentliche zusätzliche 
Kosten für die Konzentration der Verkehrskontrollen auf die 
sicherheitsrelevantesten Fehlverhalten und die Verdichtung dieser 
Kontrollen, wobei diese durch zusätzliche Busseneinnahmen - auch 
wenn dies nicht Ziel der Massnahme ist - teilweise kompensiert 
werden können. Wir gehen davon aus, dass der öffentlichen Hand 
ungedeckte Kosten in der Höhe von rund 300 Mio. Franken pro Jahr 
entstehen.
Finanzierung der ungedeckten Kosten der öffentlichen Hand
Zur Finanzierung der ungedeckten Kosten der öffentlichen Hand von 
ca. 300 Mio. Franken pro Jahr wurden verschiedene Finanzquellen 
geprüft. Dabei erwies sich der Zuschlag zur Nettoprämie der 
Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung als zweckmässigste Form der 
Mittelbeschaffung. Werden die Massnahmen ihre Wirkung entfalten, 
fallen den Versicherern bedeutend weniger Kosten an, und die Prämien 
können mittelfristig gesenkt werden. Durch einen prozentualen 
Zuschlag auf der risiko- und verursachergerecht ermittelten 
Haftpflicht-Versicherungsprämie (ohne Kasko- Versicherung) wird ein 
zusätzlicher Anreiz für vorsichtiges und sicheres Fahren geschaffen, 
da die Prämien individuell anhand verschiedener Risikomerkmale 
berechnet werden. So hat zum Beispiel jemand, der ein Fahrzeug mit 
höherem Gefährdungspotenzial versichert, mehr zu bezahlen. Bei der 
Prämienberechnung wird ebenfalls das Risikopotenzial der Person und 
der individuelle Schadensverlauf berücksichtigt, indem versicherte 
Personen, die während Jahren unfallfrei gefahren sind, von einem 
Rabatt profitieren, während andere, die Schäden zu verantworten 
haben, einen Zuschlag zahlen müssen. Die Abgabe wird in den ersten 
15 Jahren durchschnittlich ca. 60 bis 70 Franken pro Jahr betragen 
(15% der Netto-Haftpflichtprämie). Nach Beendigung der 
kostenintensiven Infrastrukturmassnahmen kann dieser Satz nach 15 
Jahren wesentlich gesenkt werden.
ASTRA Bundesamt für Strassen
Information und Kommunikation

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