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LSVA-Erhöhung 2008/09: Bundesverwaltungsgericht stoppt den Bundesrat und gibt der ASTAG Recht!

Bern (ots)

Im Prozess um die Erhöhung der Schwerverkehrsabgabe (LSVA) im Jahre 2009 durch die Schlechterstellung einzelner Fahrzeugkategorien hat sich das Bundesverwaltungsgericht hinter den Schweiz. Nutzfahrzeugverband ASTAG gestellt. Fahrzeuge der EURO-Norm 3 hätten nicht «abklassiert» und höher besteuert werden dürfen. Das Bundesverwaltungsgericht sieht es als erwiesen an, dass die Bundesverwaltung dem Strassentransport unrechtmässig und willkürlich zu hohe Stauzeitkosten angelastet hat. Demnach deckt der Schwerverkehr all seine Kosten zu über 100 Prozent. Stellvertretend für die Tausenden von geprellten Transportunternehmen, die sich mit Einsprachen gegen die rechtswidrigen Erhöhungen wehrten, fordert die ASTAG vom Bundesrat, die Fakten zu akzeptieren und die generelle Erhöhung der LSVA sowie die anschliessende «Abklassierung» umgehend rückgängig zu machen.

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG hat im Prozess um die Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) von 2008/2009 erneut Recht bekommen. Eine Beschwerde gegen die Schlechterstellung von einzelnen Fahrzeugkategorien («Abklassierung») per 1. Januar 2009 wurde vom Bundesverwaltungsgericht vollumfänglich gutgeheissen. Demnach hätten Nutzfahrzeuge der EURO-Norm 3 nicht «abklassiert» und höher besteuert werden dürfen.

Zur Begründung führt das Bundesverwaltungsgericht an, dass die Bundesverwaltung mit falschen und zum Teil willkürlichen Zahlen und gerechnet hat. Dem Strassentransport wurden auf Basis von teuer bezahlten Auftragsstudien des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) zu hohe Stauzeitkosten angelastet - mit der Folge, dass der Kostendeckungsgrad wie von den Verwaltungsstellen gewünscht sank.

Gegen diese Willkür und Zahlenakrobatik hat sich die ASTAG zur Wehr gesetzt. Zu Recht: Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts deckt der Strassentransport alle seine Kosten inklusive der sogenannten externen Kosten vollständig zu 100 Prozent.

LSVA-Erhöhungen rückgängig machen!

Daraus folgt auch, dass sämtliche LSVA-Erhöhungen und Anpassungen der letzten Jahre widerrechtlich waren. Stellvertretend für die Tausenden von geprellten Transportunternehmen fordert die ASTAG den Bundesrat deshalb auf, die Fakten nun endlich zu akzeptieren und sich an die verfassungsmässigen Vorgaben zu halten.

Konkret stellt die ASTAG dem Bundesrat folgende Forderungen:

- Die Abklassierung der EURO 3-Norm muss umgehend rückgängig gemacht werden. - Die LSVA-Tarife müssen generell wieder auf das Niveau von 2007 gesenkt werden, da auch die generelle Erhöhung der LSVA per 1.1.2008 auf falschen Zahlen beruht hat. - Die seither zuviel erhobenen Abgaben müssen dem Transportgewerbe in irgendeiner Form zurückerstattet werden. - Die Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) für Reisecars muss ebenfalls wieder gesenkt werden. - Jede weitere Erhöhung ist aus Sicht der ASTAG unrechtmässig (weil verfassungswidrig).

Vor allem aber fordert die ASTAG den Bundesrat auf, der Bundesverwaltung und ihren Auftragnehmern in Zukunft vermehrt auf die Finger zu schauen, damit sich ein derartiges willkürliches Gebaren nicht wiederholt. Transportunternehmer haben auch in der Schweiz ein Recht darauf, von den staatlichen Stellen korrekt und im Rahmen der geltenden Verfassung behandelt zu werden. Selbst wenn dies - wie in diesem Fall - zu Mindereinnahmen führt! Entsprechend geht die ASTAG auch davon aus, dass die Bundesverwaltung jetzt nicht wieder neue "Studien" in Auftrag gibt, die eine Abgabenerhöhung vermeintlich «wissenschaftlich» rechtfertigen.

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
031 370 85 24

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