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FABI: ASTAG begrüsst ersten Schritt in die richtige Richtung

Bern (ots)

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG nimmt die Neujustierung der Vorlage «Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur» vorsichtig positiv zur Kenntnis. Ausdrücklich begrüsst wird die geplante Verwendung der Treibstoffzollgelder ab 2020 für Strassenzwecke sowie die angekündigte Neuregelung der Strassenfinanzierung. Diese muss in einen Ausbau der Strasseninfrastruktur münden. Inakzeptabel bleibt hingegen eine unbefristete Zweckentfremdung der LSVA-Gelder zugunsten der Schiene. Die LSVA ist gemäss Verfassung per se eine Lenkungsabgabe und keine Fiskalabgabe.

Die Anpassungen an der Vorlage «Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur» (FABI), die der Bundesrat heute vorgestellt hat, weisen für den Schweizerischen Nutzfahrzeugverband ASTAG zum Teil in die richtige Richtung. Positiv zu bewerten ist, dass die Einnahmen aus den Treibstoffzöllen, die bisher für die Finanzierung der NEAT reserviert waren (sogenannter «NEAT-Viertel»), lediglich bis zur vollständigen Rückzahlung der Bevorschussung des FinöV-Fonds (2030) zugunsten der Schiene verwendet werden sollen. Richtigerweise sollen die entsprechenden Mittel danach wieder für Ausgaben im Strassenbereich zur Verfügung stehen. Ausdrücklich zu begrüssen ist ausserdem, dass der Bundesrat endlich eine ähnlich umfassende Finanzierung für die Strasse angekündigt hat, wie sie nun für die Schiene diskutiert wird. «Mit der einseitigen Bevorzugung des öV muss es ein Ende haben», sagt Michael Gehrken, Direktor der ASTAG: «Auch für die Strasse ist sicherzustellen, dass dauerhaft genügend Mittel für die Modernisierung und die Engpassbeseitigung vorhanden sind.» Hierbei sei dem Verursacherprinzip konsequent Rechnung zu tragen.

Deshalb wehrt sich die ASTAG auch dagegen, dass die Erträge aus der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) dauerhaft der Schiene zukommen sollen. Gemäss Verfassung sind die LSVA-Gelder ausdrücklich für Kosten reserviert, die im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr stehen. Die ASTAG hatte sich deshalb in der Vernehmlassung vehement für eine rechtskonforme Verwendung der entsprechenden Einnahmen ausgesprochen. «Es kann schlichtweg nicht sein, dass die Schiene auf alle Ewigkeit hinaus von Geldern profitiert, die dem Strassenverkehr gehören», betont Michael Gehrken. Allenfalls könnte sich die ASTAG vorstellen, den Kantonsanteil an der LSVA künftig von einem Drittel auf mindestens 50 Prozent zu erhöhen. Damit würde einerseits eine verlässliche Grundlage für die Finanzierung der regionalen Strasseninfrastruktur bestehen; anderseits könnte damit auch die geplante Zusatzbelastung der Kantone im Rahmen von FABI kompensiert werden.

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband,
Michael Gehrken
Tel. 031 370 85 24

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