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ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband

ASTAG reicht neue Einsprache gegen LSVA-Erhöhung ein

Bern (ots)

Seit anfangs 2009 gelten für Nutzfahrzeuge der
EURO-Norm 3 nochmals höhere LSVA-Tarife. Die Ertragsobergrenze wird 
damit zusätzlich überschritten, d.h. der Bund nimmt mehr Geld aus der
LSVA ein, als der Schwerverkehr Kosten zulasten der Allgemeinheit 
verursacht. Gemäss Bundesverfassung und Gesetz ist dies rechtlich 
nicht zulässig. In Ergänzung zu den bisherigen Beschwerden reicht der
Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG jetzt deshalb auch eine 
Einsprache gegen die Abklassierung der EURO-Norm 3 ein.
Per 1. Januar 2009 sind die Tarife der Leistungsabhängigen 
Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für einen beträchtlichen Teil der 
Schweizer Fuhrparks nochmals massiv angestiegen. Betroffen sind 
Nutzfahrzeuge der Emissionsklasse EURO-Norm 3, für die neu 2.66 
anstatt wie bisher 2.26 Rappen pro Tonnenkilometer bezahlt werden 
muss - eine Steigerung von sage und schreibe 17.7 Prozent! Begründet 
wird diese sogenannte Abklassierung von der besten in die mittlere 
LSVA-Abgabekategorie vom Bundesrat mit Argument, dass die EURO-Norm 3
zu wenig umweltfreundlich sei. Angesichts der Tatsache, dass solche 
Fahrzeuge kaum älter als 5 Jahre sind und dem neuesten Stand der 
Technik entsprechen, geht es in Tat und Wahrheit jedoch primär  ums 
Geld! Einmal mehr soll die Bundeskasse durch eine fiskalische 
Schikanierung des Strassenverkehrs gefüllt werden. Unterstützt wurde 
dieses Vorgehen von den Kantonen, die so jährlich knapp 15 Millionen 
Franken Mehreinnahmen aus den Kantonsanteilen an der LSVA generieren.
Rechtswidrigkeit durch Abklassierung noch erhöht
Mit den Mehreinnahmen, die durch die Abklassierung anfallen, 
steigt allerdings auch der Kostendeckungsgrad des Strassentransports 
nochmals an. Schon 2008, zum Zeitpunkt der letzten LSVA-Erhöhung, 
deckte der Schwerverkehr alle seine Infrastruktur- und externen 
Kosten zu mehr als 100 Prozent. Mittlerweile liegt der Wert - 
wohlgemerkt auf Basis von offiziellen Zahlen des Bundes - sogar bei 
108 Prozent. Laut  Bundesverfassung und Gesetz dürfen die 
LSVA-Erträge jedoch nicht höher sein, als der Schwerverkehr Kosten 
zulasten der Allgemeinheit verursacht. Sowohl die LSVA-Erhöhung 2008 
wie auch die neueste Abklassierung der EURO-Norm 3 verstossen somit 
gegen geltendes Recht!
Die bisherigen Einsprachen der ASTAG bezogen sich formell nur auf 
die per 1. Januar 2008 in Kraft getretene Tariferhöhung, nicht jedoch
auf die Abklassierung. Der Grund ist, dass die Behördenentscheide 
nach Schweizer Recht nur im konkreten Anwendungsfall angefochten 
werden können; eine Einsprache und anschliessende Beschwerde ist erst
möglich, wenn die Abklassierung tatsächlich stattgefunden hat und die
ersten LSVA-Verfügungen und Rechnungen ins Hause der Betroffenen 
flattern. Dies ist dieser Tage der Fall.
Da die Rechtswidrigkeit jetzt jedoch noch eklatanter ist, wird die
ASTAG auch gegen die Abklassierung vor Bundesverwaltungsgericht 
rechtlich vorgehen. Konkret wird die bereits heute monatlich von rund
4'500 betroffenen Unternehmen eingereichte Einsprache angepasst, 
damit auch der neuste Streich der Bundesbehörden angefochten werden 
kann.
Abgabenerhöhung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten
Die nun greifende Erhöhung von 17,7 Prozent für den Grossteil der 
Schweizer Lastwagen ist umso widersinniger, als dass die Wirtschaft 
mittlerweile offensichtlich von der Finanzwelt in eine grössere 
Rezession gerissen worden ist. Dies verdeutlichen auch die Zahlen aus
dem Strassentransportgewerbe: So hat der Lastwagenbestand in der 
Schweiz alleine im Februar 2009 gegenüber 2008 um gesamthaft 5 % von 
44'185 auf 42'051 abgenommen. Und die Inverkehrsetzung neuer 
Transportfahrzeugen hat um gesamthaft 24.3 % abgenommen. Es mutet 
ziemlich schizophren an, wenn die Bundesbehörden in einer rezessiven 
Phase einerseits die Bankenwelt mit Milliardenbeträgen unterstützen, 
andererseits das Transportgewerbe und damit die Realwirtschaft mit 
höheren Abgaben belasten.

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
Weissenbühlweg 3, 3007 Bern
Tel. 031 370 85 24

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