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LSVA-Erhöhung: Schon Erhöhung im 2005 war widerrechtlich!

Bern (ots)

Bereits die LSVA-Erhöhung im Jahr 2005 war
widerrechtlich. Dies zeigt ein Gutachten der Firma progtrans, das für
den Strassenschwerverkehr einen Kostendeckungsgrad von über 100 
Prozent schon per 2005 ergeben hat. Verfassung und Gesetz schreiben 
jedoch vor, dass die LSVA nicht über die volle Kostendeckung hinaus 
erhoben werden darf. Die ASTAG empfiehlt deshalb ihren Mitgliedern, 
auch die nächsten Rechnungen anzufechten. Bis anhin sind bei der 
Oberzolldirektion gegen 4'500 Einsprachen eingegangen.
Der Entscheid des Bundesrates, die Leistungsabhängige 
Schwerverkehrsabgabe (LSVA) per 1. Januar 2008 schon zum zweiten Mal 
massiv zu erhöhen, ist nicht rechtskonform. So zeigt eine 
wissenschaftliche Studie, die die ASTAG bei der Basler ProgTrans AG 
hat anfertigen lassen, dass der Kostendeckungsgrad des 
Nutzfahrzeugverkehrs bereits 2005 bei 101,2 Prozent lag und 
mittlerweile auf 105,0 Prozent angestiegen ist. Im kommenden Jahr 
würde er gar auf über 108 Prozent steigen.
Somit deckt der Strassentransport sowohl seine Wegekosten als auch 
die externen Kosten vollständig. Gemäss Artikel 85 der 
Bundesverfassung sowie Artikel 7 des Schwerverkehrsabgabegesetzes 
darf die LSVA jedoch nicht höher sein als der Schwerverkehr noch 
Kosten zulasten der Allgemeinheit verursacht. Mit anderen Worten: Da 
schon seit 2005 alle Kosten gedeckt sind, hätte die LSVA nicht 
nochmals angehoben werden dürfen.
Weiterhin Empfehlung zu monatlichen Einsprachen
Besonders bemerkenswert ist dabei, dass die Studie der ProgTrans 
keine neuen Berechnungsmethoden verwendete, sondern lediglich die 
offiziellen Zahlen des Bundes der Transportkostenrechnung (TRAKOS) in
die Gegenwart fortschrieb. Sogar ohne Zahlenspielereien und 
Grundlagenkritik deckt der Schwerverkehr alle Kosten! Wird zusätzlich
noch die Methodik von TRAKOS hinterfragt und an die neuesten 
wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst, resultiert sogar ein noch 
höherer Kostendeckungsgrad! Die ASTAG empfiehlt ihren Mitgliedern 
deshalb, auch die kommenden Abrechnungen jeden Monat anzufechten. Bis
anhin sind bei der Oberzolldirektion gegen 4'500 Einsprachen 
eingegangen.

Kontakt:

Weitere Informationen:
ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
Weissenbühlweg 3, 3007 Bern
Tel. 031 370 85 24

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