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ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband

LSVA-Erhöhung 2008: Mustereinsprachen für ASTAG-Mitglieder

Bern (ots)

Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG ist nach
wie vor der Ansicht, dass die Erhöhung der Leistungsabhängigen 
Schwerverkehrsabgabe (LSVA) auf den 1. Januar 2008 gegen Verfassung 
und Gesetz verstösst. Er empfiehlt deshalb allen Fahrzeughaltern, den
Rechtsweg zu beschreiten. Auf der neuen Website des Verbandes stehen 
dazu eine Mustereinsprache und eine genaue Wegleitung zur Verfügung. 
Die entsprechenden LSVA-Rechnungen für den Monat Januar werden den 
Transporteuren Ende März zugestellt.
Trotz breitem Widerstand aus Wirtschaftkreisen hat der Bundesrat 
im Herbst 2007 beschlossen, die LSVA per 1. Januar 2008 nochmals zu 
verteuern. Die ASTAG ist jedoch weiterhin der Meinung, dass der 
Strassengütertransport bereits alle seine Kosten deckt und die 
neuerliche Erhöhung folglich rechtswidrig ist. Verfassung und Gesetz 
legen bekanntlich fest, dass die LSVA maximal so hoch sein darf, als 
der Schwerverkehr noch Kosten zulasten der Allgemeinheit verursacht. 
Als Reaktion haben die zuständigen ASTAG-Gremien deshalb entschieden,
den Rechtsweg zu beschreiten und die Erhöhung gerichtlich überprüfen 
zu lassen. Allen Fahrzeughaltern wird empfohlen, Einsprache bei der 
Oberzolldirektion (OZD), der zuständigen Verwaltungsstelle des 
Bundes, zu erheben. Wie eine Umfrage bei den ASTAG-Mitgliedern 
ergeben hat, sind dazu über 95 Prozent aller Betriebe bereit. Zur 
Koordination des Vorgehens hat die ASTAG eine Mustereinsprache und 
eine dazugehörige Wegleitung ausgearbeitet. Beide Dokumente sind auf 
der neuen Website des Verbands unter www.astag.ch als Download 
erhältlich.
«Pilotprozesse» statt Prozessflut
Selbstverständlich macht es jedoch keinen Sinn, dass jede einzelne 
Einsprache im Detail überprüft wird. Statt dessen sollen nur 
sogenannte «Pilotprozesse» von drei  Unternehmen wenn nötig bis vor 
Bundesgericht erfolgen. Die Mustereinsprachen enthalten deshalb 
gleichzeitig einen Antrag auf Sistierung des Verfahrens, bis ein 
abschliessender, rechtskräftiger Entscheid aus diesen «Pilotprozesse»
vorliegt. Es gilt jedoch, dass Fahrzeughalter, die keine Einsprache 
erheben und die Rechnung bezahlen, die Erhöhung akzeptieren und 
keinerlei Anspruch auf Rückerstattung haben - auch nicht, wenn die 
Gerichte zugunsten der Beschwerdeführer entscheiden sollten. 
Einsprachen gegen die erhöhten LSVA-Abrechnungen sind erstmals Ende 
März möglich. Ab dann dürften die Januar-LSVA-Rechnungen der 
Oberzolldirektion bei den Fahrzeughaltern eintreffen.

Kontakt:

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Michael Gehrken
Weissenbühlweg 3, 3007 Bern
Tel. 031 370 85 24

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