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ASTAG Schweiz. Nutzfahrzeugverband

ASTAG - Tiertransporteure halten die Gesetze ein und legen Kantonsbehörden Forderungen vor

Bern (ots)

An der Mitgliederversammlung der Fachgruppe
Tiertransporte des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbandes ASTAG hat
die vor einigen Tagen geäusserte pauschale Anschuldigung des
Schweizerischen Tierschutzes STS Befremden und Kopfschütteln
ausgelöst. Der Pauschalvorwurf, dass bei Tiertransporten die
gesetzlichen Auflagen oft nicht eingehalten werden, ist in dieser
Form undifferenziert und vernachlässigt die vielfältigen Bemühungen
einer Mehrheit der gewerbsmässigen schweizerischen Tiertransporteure.
Vor allem aber lässt er unberücksichtigt, dass der Gesetzgeber und
die Behörden nach wie vor in sich widersprüchliche Bestimmungen
zulassen und nicht bereit sind, zur Klärung offener Fragen
beizutragen.
Der gewerbsmässige, strassenseitige Transport von Tieren ist ein
hochsensibler Bereich und unterliegt einer Flut von Gesetzen und
Vorschriften. Zum Wohle der Verkehrssicherheit und des Tierschutzes
werden diese Bestimmungen durch Unternehmer und Chauffeure nach
Möglichkeit eingehalten, was aber aufgrund der zum Teil
widersprüchlichen und interpretierbaren Bestimmungen nicht immer
einfach ist. Die ASTAG-Fachgruppe Tiertransporte wehrt sich deshalb
gegen die pauschale Anschuldigung des Schweizerischen Tierschutzes
STS, der vor einigen Tagen verlauten liess, dass Tiertransporte auf
der Strasse die gesetzlichen Auflagen oft nicht einhalten würden.
Besonders störend ist dabei, dass die meisten Vergehen, die der
STS geltend macht, nicht das Wohl der Tiere beeinträchtigen, sondern
lediglich bürokratischer Natur sind. So bezieht sich fast die Hälfte
aller Beanstandungen auf sogenannte Beschriftungsfehler, d.h. die
Aufschrift "Lebende Tiere" ist zu klein oder aus Sicht des STS nicht
optimal angebracht.
Einmal mehr muss zudem darauf hingewiesen werden, dass gerade die
Bestimmungen des Tierschutzgesetzes in diversen Punkten im
Widerspruch zu anderen, für den Tiertransporteur relevanten
Bestimmungen stehen. So muss zum Beispiel gemäss Tierschutzgesetz der
Transport der Tiere nach dem Einlad unverzüglich erfolgen.
Demgegenüber stehen die Vorschriften der Arbeits- und
Ruhezeitverordnung, die unter anderem für den Chauffeur nach einer
bestimmten Lenk- und Arbeitszeit zwingend eine Pause vorschreiben.
Dazu muss das Fahrzeug abgestellt werden, unabhängig davon, ob
hochsommerliche Hitze oder eisige Kälte herrscht.
Klare Rahmenbedingungen gefordert!
Ungelöst ist bis heute auch die amtliche Festsetzung und
Nachkontrolle der Nutzfläche bei Tiertransportfahrzeugen. Die
Strassenverkehrsämter lehnen bis heute die Forderung der ASTAG ab,
einen verbindlichen Nutzflächeneintrag in den Fahrzeugausweis
einzutragen. Aufgrund dieser Problematik kommt es bei Kontrollen
immer wieder zu Diskussionen und Problemen bezüglich Anzahl der
transportierten Tiere auf den Fahrzeugen. Die ASTAG fordert deshalb
die Behörden nochmals auf, hier zu einer Klärung beizutragen.
ASTAG-Fachgruppe unterstützt sachdienliche amtliche Kontrollen
Tiertransporteure erbringen eine wichtige und unentbehrliche
Dienstleistung für landwirtschaftliche Betriebe, die
fleischverarbeitende Industrie und schlussendlich für die
Konsumenten. Die ASTAG-Fachgruppe Tiertransporte ist nicht
grundsätzlich gegen Tiertransportkontrollen, wenn sie von den
offiziellen Behörden erfolgen, der Verbesserung der
Verkehrssicherheit dienen und unter dem Aspekt des
tierschutzkonformen Transportes durchgeführt werden. Die
ASTAG-Fachgruppe wehrt sich aber gegen nichtamtliche Kontrolleure
bzw. Kontrollorganisationen, die unter anderem auch im Hinblick auf
ihr politisches Lobbying solche Kontrollen durchführen, die jeglicher
gesetzlicher Grundlage entbehren. Zudem ist festzuhalten, dass
Auflagen, die weder tierschutz- noch sicherheitsrelevant sind, nichts
zum Wohl der Tiere beitragen. Anstatt andauernd neue bürokratische
Vorschriften zu verlangen, sollten sich die Tierschutzverbände daher
auf tatsächliche Verstösse beschränken. Damit wäre es für die
Unternehmen auch möglich, verstärkt die Qualität der Transporte zu
beachten.

Kontakt:

Beat Keiser
ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Weissenbühlweg 3
3007 Bern
Tel.: +41/31/370'85'70

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