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Eidg. Zollverwaltung

Änderung des TIR-Zollübereinkommens

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute einer Änderung des
Zollübereinkommens TIR (internationaler Strassentransport)
zugestimmt. Dieses Übereinkommen regelt mit Hilfe eines international
genormten Zolldokuments den Warentransport auf der Strasse.
Seit seiner Verabschiedung durch das Parlament im Jahre 1977 ist
das TIR-Übereinkommen immer an die neusten internationalen
Zollvorschriften und technischen Normen für Fahrzeuge, die solche
Transporte durchführen, angepasst worden. Die heute angenommene
Änderung, die rein technischer und formeller Natur ist, strebt für
den Gütertransport im Rahmen von TIR-Sendungen die Zulassung von
Fahrzeugen und Behältern an, die mit Gleitplanen versehen sind. Die
Änderung erstreckt sich auch auf gewisse Spezialfahrzeuge für den
Strassen-Schwerverkehr.

Kontakt:

Georges-Henri Bauer,
Oberzolldirektion,
Tel. +41 31 322 67 17

Otto Felix,
Oberzolldirektion,
Tel. +41 31 322 66 19

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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