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Bundesamt für Verkehr BAV

Entlastungsprogramm EP 04 und öffentlicher Verkehr in den Kantonen

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am 30. Juni 2004 das weitere
Vorgehen beim Entlastungsprogramm 04 (EP 04) festgelegt. Er hat dabei
unter anderem beschlossen, dass auch der Verkehr (Strasse und
Schiene/öffentlicher Verkehr) wiederum einen erheblichen Sparbeitrag
zur Sanierung des Bundeshaushalts leisten muss.
Die Zahlen für die verschiedenen Bereiche sind noch nicht
abschliessend festgelegt. Ein Schwergewicht der Einsparungen soll
aber beim Regionalen Personenverkehr (RPV) liegen. Bund und Kantone
finanzieren ihn gemeinsam; der Anteil des Bundes beträgt
durchschnittlich 69 Prozent. Der Bundesrat wird im August definitive 
Beschlüsse fassen und diese anschliessend im Rahmen einer
Konsultation zur Diskussion stellen. Die Botschaft an die Eidg. Räte
soll im Herbst (Oktober) vorliegen.
Brief des BAV an die Kantone
Die Departemente bzw. Bundesämter sind nun beauftragt, in den
kommenden Wochen die Sparvorgaben und deren Auswirkungen zu
konkretisieren. Die Einsparungen werden im Jahr 2006 beginnen und im
Jahr 2007 mit einem höheren Betrag fortgeführt werden. Weil Bund und
Kantone das Angebot gemeinsam bestellen, hat das Bundesamt für
Verkehr (BAV) einen Brief an alle kantonalen Direktoren für den
öffentlichen Verkehr geschrieben. Sie werden aufgefordert, die
Auswirkungen der Sparvorschläge zu konkretisieren. In Bezug auf
Kürzungen beim RPV wurden - da die Zahlen noch nicht definitiv
festgelegt sind - zwei Szenarien zu Grunde gelegen, nämlich eine
Kürzung der Abgeltungen für den Regionalverkehr um 60 Mio. Franken im
Jahr 2007 (Szenario 1) und um 90 Mio. Franken (Szenario 2).
Die Kantone sind vom BAV aufgefordert worden, die zu erwartenden
Konsequenzen darzustellen und insbesondere die Frage zu beantworten,
ob sie  im Fall der Kürzungen der Bundesleistungen  weiterhin die
gleichen RPV-Leistungen bestellen und damit selbst mehr bezahlen. Im
anderen Fall soll dargestellt werden, wo ein Abbau des RPV-Angebots
vorsehen ist und welche konkrete Folgen ein solcher Abbau haben wird.
Zusätzlich zu dieser Kürzung sieht  der Bundesrat vor, die
Rückerstattung der Mineralölsteuer an die konzessionierten
Transportunternehmungen aufzuheben. Für den RPV und Ortsverkehr macht
dies im Jahr 2007 einen Betrag von 50 Mio. Franken aus. Das UVEK geht
davon aus, dass sich diese Massnahmen zu zwei Dritteln beim RPV und
zu einem Drittel beim Ortsverkehr auswirken werden. Zudem wirkt sich
dieser Verzicht auf die Rückerstattung der Mineralölsteuer auch auf
die Schifffahrt aus. Auch hier ersucht das BAV die Kantone, die
Konsequenzen aufzuzeigen.
Anhang: Szenarien 1 und 2
Szenario 1: Mögliche Auswirkung EP 04 bei Kürzung 60 Millionen
               Franken Bundesanteil im RPV (2007)
Kanton   Bundesbeitrag
ZH        -5'100'000
   BE       -11'700'000
   LU        -2'000'000
   UR          -500'000
   SZ        -1'500'000
   OW          -600'000
   NW          -300'000
   GL          -400'000
   ZG          -300'000
   FR        -2'800'000
   SO        -1'200'000
   BS          -100'000
   BL          -900'000
   SH          -300'000
   AR          -800'000
   AI          -300'000
   SG        -2'900'000
   GR        -7'100'000
   AG        -3'200'000
   TG        -1'700'000
   TI        -2'500'000
   VD        -4'900'000
   VS        -5'400'000
   NE        -1'600'000
   GE          -500'000
   JU        -1'100'000
Total    -59'700'000
Szenario 2: Mögliche Auswirkung EP 04 bei Kürzung 90 Millionen
               Franken Bundesanteil im RPV (2007)
Kanton   Bundesbeitrag
ZH        -7'700'000
   BE       -17'600'000
   LU        -3'000'000
   UR          -800'000
   SZ        -2'200'000
   OW          -900'000
   NW          -500'000
   GL          -600'000
   ZG          -500'000
   FR        -4'300'000
   SO        -1'800'000
   BS          -100'000
   BL        -1'400'000
   SH          -500'000
   AR        -1'200'000
   AI          -400'000
   SG        -4'300'000
   GR       -10'700'000
   AG        -4'800'000
   TG        -2'600'000
   TI        -3'700'000
   VD        -7'400'000
   VS        -8'100'000
   NE        -2'500'000
   GE          -700'000
   JU        -1'700'000
Total    -90'000'000

Kontakt:

BAV
Politik und Kommunikation
Tel. +41/31/322'36'43

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