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Bundesamt für Verkehr BAV

BAV: Bundesrat verabschiedet Videoüberwachungsverordnung für die SBB

(ots)

Die SBB AG darf künftig ihre Züge und Anlagen mit Videokameras überwachen. Damit soll die Sicherheit in den Bahnhöfen und Zügen erhöht werden. Der Bundesrat hat die SBB mit einer Verordnung dazu ermächtigt, die am 1. Januar 2004 in Kraft tritt.

Angesichts der Zunahme von Vandalenakten und dem schwindenden 
Sicherheitsgefühl in Bahnhöfen und Personenzügen drängt sich die 
Einrichtung von Videoüberwachungskameras auf. Erste Erfahrungen der 
SBB mit einem Pilotprojekt zwischen Lausanne und Genf zeigen, dass 
durch die Videoüberwachung in Regionalzügen dem Vandalismus 
vorgebeugt werden kann und dass die Gewaltanwendung gegenüber 
Reisenden zurückgeht. Auch erhöht sich das subjektive 
Sicherheitsgefühl der Passagiere. Die SBB AG gilt gemäss 
Datenschutzgesetz als Bundesorgan. Deswegen ist eine Verordnung als 
Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung von Zügen und 
Eisenbahnanlagen der SBB notwendig. Die Privatbahnen dagegen gelten 
nicht als Bundesorgane und können die entspre- chenden Massnahmen 
deshalb auch ohne Bundesratsverordnung durchführen. Der Bund wird im 
Rahmen der Bahnreform 2 die Kompenz erhalten, entsprechende Vorgaben 
für alle Bahnen zu erlassen. Die Verordnung über die 
Videoüberwachung durch die Schweizerischen Bundesbahnen SBB 
(Videoüberwachungsverordnung SBB) legt unter anderem fest, dass 
Videokameras an allen Orten installiert werden können, die 
öffentlich und allgemein zugänglich sind. Die Videoüberwa-chung muss 
aber erkennbar sein, und die Videoaufzeichnungen müssen, falls sie 
nicht zur Be-weissicherung dienen, innert 24 Stunden vernichtet 
werden.
Auskünfte: Bundesamt für Verkehr, Politik und Kommunikation, Tel. 
031 322 36 43

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