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Bundesamt für Ausländerfragen

Bürgerrechtsrevision: Vernehmlassung ergab mehrheitlich Zustimmung zum Bundesrat

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am Mittwoch von der Auswertung der
Vernehmlassung Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt.
Die Vorschläge des Bundesrates zur Revision des Bürgerrechts sind bei
den Teilnehmern zu einem grossen Teil auf ein positives Echo
gestossen.
Erleichterte Einbürgerung für Personen der zweiten Generation
Die überwiegende Mehrheit der Stellungnahmen befürwortet
Einbürgerungserleichterungen für junge, in der Schweiz aufgewachsene
Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation. Sie ist auch für
eine abschliessende Festlegung der Einbürgerungsbedingungen durch den
Bund und vertritt die Auffassung, dass der Bund sich nicht auf den
Erlass von Grundsätzen beschränken soll. Der Erwerb des Bürgerrechts
durch einfache Erklärung wurde hingegen mehrheitlich abgelehnt.
Bürgerrecht für Personen der dritten Generation
Die Vernehmlassungsteilnehmer befürworten deutlich grosszügigere
Bedingungen für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
der dritten Generation.
Die Einführung des Bürgerrechts bei Geburt in der Schweiz (nach
der Vorstellung des Bundesrates) findet eine Mehrheit. Es geht um
Personen, die in der Schweiz geboren sind und von deren Eltern
mindestens ein Teil Ausländer oder Ausländerin der 2. Generation ist.
Mehrere Teilnehmer schlagen zudem vor, den Erwerb des Bürgerrechts
bei Geburt in der Schweiz zusätzlich an die Zustimmung der Eltern zu
binden. Der Bundesrat wird in seiner Botschaft darauf hinweisen, dass
auch eine Lösung mit Zustimmung der Eltern möglich ist.
Bei Ablehnung der Einbürgerung ist Beschwerde möglich
Es wird mehrheitlich begrüsst, dass die Kantone zur Einführung
eines Rechtsmittels gegen willkürliche Einbürgerungsentscheide
verpflichtet werden sollen.
Ferner befürwortet eine Mehrheit den Vorschlag des Bundesrates,
bei kantonalen und kommunalen Einbürgerungen lediglich kostendeckende
Einbürgerungsgebühren festzulegen. Der Vorschlag, auf die
eidgenössische Einbürgerungsbewilligung zu verzichten und ein
Einspruchsrecht des Bundes einzuführen, wird von der grossen Mehrheit
angenommen. Deutlich befürwortet wird auch die Herabsetzung der
Wohnsitzfrist - als Voraussetzung für die ordentliche Einbürgerung -
von zwölf auf acht Jahre.
Botschaft zur Revision des Bürgerrechts
Auf Grund der Vernehmlassungsresultate hat der Bundesrat das
Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement beauftragt, eine
Botschaft zur Regelung des Bürgerrechts auszuarbeiten. Sie umfasst
vor allem folgende Revisionspunkte:
  • Einbürgerungserleichterungen für junge, in der Schweiz aufgewachsene Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation. Einheitliche, für die ganze Schweiz geltende Kriterien werden fest gelegt.
  • Erwerb des Bürgerrechts bei Geburt in der Schweiz von Gesetzes wegen für Personen der dritten Ausländergeneration. In der Botschaft soll darauf hingewiesen werden, dass auch eine Lösung, welche zusätzlich auf die Zustimmung der Eltern abstellt, denkbar sei.
  • Einführung einer Beschwerdemöglichkeit gegen die Ablehnung von Einbürgerungen wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte (Verbot willkürlicher und diskriminierender Entscheide).
  • Herabsetzung der Einbürgerungsgebühren auf eine bloss kostendeckende Summe.
  • Vereinfachung des Verfahrens, namentlich Verzicht
auf die eidgenössische Einbürgerungsbewilligung und Einführung eines
Einspruchsrechts des Bundes.
- Herabsetzung der eidgenössischen Wohnsitzfrist für die
ordentliche Einbürgerung von zwölf auf acht Jahre; Festlegung der
kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen für die ordentliche
Einbürgerung auf höchstens drei Jahre. (Zu weiteren Aenderungen des
Bürgerrechtsgesetzes vgl. Zusammenfassung im Presserohstoff)

Kontakt:

Brigitte Minikus, Bundesamt für Ausländerfragen,
Tel. +41 31/322 43 75

Christoph Müller, Bundesamt für Ausländerfragen,
Tel. +41 31/325 90 32

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