Bundesamt für Privatversicherungen
Finanzmarktaufsicht - Presserohstoff
Bern (ots)
Empfehlungen der Expertenkommission Zufferey:
«36. Es ist eine integrierte Finanzmarktaufsichtsbehörde zu
schaffen, welche die heutigen Aufsichtsfunktionen der
Eidgenössischen Bankenkommission und des Bundesamtes für
Privatversicherungen übernimmt.39. Die neue integrierte Finanzmarktaufsichtsbehörde ist
institutionell so auszugestalten, dass sie von Politik und
den Beaufsichtigten unabhängig ist.42. Es ist ein Bundesgesetz zu schaffen, welches einzig die
Organisation, die Stellung, die Kontrolle, die Finanzierung,
die Befugnisse und die Verantwortlichkeiten der neuen
Aufsichtsbehörde regelt, die materiellen Regeln der Aufsicht
... aber grundsätzlich nicht ändert.»Aufträge an die Expertenkommission Zimmerli:
«3.1 Die Expertenkommission ist beauftragt, die Empfehlungen
der Expertengruppe Finanzmarktaufsicht zu konkretisieren und
dem EFD einen Gesetzesentwurf samt erläuterndem Bericht
vorzulegen.Vorgaben:
a) Vorschlag zu einer integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde,
welche die Aufgaben übernimmt, die bisher von der Eidg.
Bankenkommission und dem Bundesamt für Privatversicherungen
erfüllt wurden. ...
Der Status der integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde ist
nach Möglichkeit in einem eigenen Gesetz zu regeln ... .
Dementsprechend sind die Bestimmungen zur Organisation der
bisherigen Aufsichtsbehörden aus den spezialgesetzlichen
Erlassen zu streichen. Soweit dies zur Schaffung einer
integrierten Aufsicht erforderlich ist, sind auch die
materiellen Bestimmungen zu harmonisieren.d) Überprüfung der Instrumente der Versicherungsaufsicht
(Einführung einer externen Revision etc.) und gegebenenfalls
Erarbeitung gesetzlicher Bestimmungen.e) Soweit notwendig Verfeinerung der gesetzlichen Bestimmungen
betreffend Allfinanz- respektive Konglomeratsaufsicht basierend
auf den im Rahmen der laufenden Revision des
Versicherungsaufsichtsgesetzes vorgeschlagenen Bestimmungen.4. Termin
Die Expertenkommission hat dem EFD bis Ende Dezember 2002 einen Gesetzesentwurf samt erläuterndem Bericht vorzulegen.
Die Kommission wird im August ihre Stellungnahme zu den Konglomeratsbestimmungen verabschieden; die Ergebnisse werden in den Entwurf übernommen, welcher vor der Wintersession der Eidg. Räte durch den BR verabschiedet werden soll.
Kontakt:
Infodienst Bundesamt für Privatversicherungen
Tel. +41/31/325'01'65