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Eidg. Institut für Geistiges Eigentum

Das neue Designgesetz: Wirksamer Schutz für Kreative

Bern (ots)

Am 1. Juli 2002 tritt das neue Designgesetz in Kraft,
durch das Designer ihre Kreationen wirksam vor Nachahmern schützen
können, indem sie diese beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE)
hinterlegen.
Überraschende Formen, originell gestaltete Flächen oder innovative
Materialien - selbstständige Kreative und die Design-Abteilungen von
Unternehmen investieren Zeit, Know-how und Kreativität, damit ein
Produkt die besten Marktchancen hat. Dies gilt für einfache
Konsumgüter wie Bestecke, für hochkomplexe Erzeugnisse wie
Produktionsanlagen und für Design, das im Detail steckt: im
Uhrenzifferblatt oder im Stoffmuster des Autositzbezuges.
Der Eintrag ins Designregister: schnell und unbürokratisch
Das Design dieser Dinge kann beim Institut für Geistiges Eigentum
rasch, einfach und unbürokratisch geschützt werden, wenn es neu ist
und sich von bestehenden Gestaltungen genügend unterscheidet. Dazu
muss man lediglich ein Antragsformular ausfüllen, eine Abbildung
beilegen und das Ganze dem IGE schicken. Das Schutzrecht wird nach
Zahlung einer Gebühr im Designregister eingetragen. Der Inhaber des
Designrechts kann dann während maximal 25 Jahren anderen verbieten,
Produkte mit gleichem oder ähnlichem Design herzustellen oder zu
verkaufen und sein Recht auch vor Gericht einklagen.
Totalrevision erleichtert grenzübergreifenden Schutz
Das neue Designgesetz berücksichtigt rechtliche und
wirtschaftliche Entwicklungen auf nationaler und internationaler
Ebene und löst das mehr als 100-jährige Muster- und Modellgesetz ab.
Es ermöglicht der Schweiz, die neueste Fassung des Haager Abkommens
über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle
(Genfer Akte) zu ratifizieren. Bei diesem internationalen
Registrierungsabkommen erhält man mit einer einzigen Eintragung bei
der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf Schutz in
allen Mitgliedstaaten, was in Zeiten von Globalisierung und
zusammenwachsenden Märkten für Design-Schaffende immer wichtiger
wird.

Kontakt:

Beat Schiesser
Leiter Designschutz
Tel. +41/31/322'48'50

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  • 08.03.2002 – 11:38

    Inkrafttreten des Designgesetzes und Teilrevision der Markenschutzverordnung

    Neuer gesetzlicher Rahmen für den Schutz von Design Bern (ots) - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, das neue Designgesetz auf den 1. Juli 2002 in Kraft zu setzen. Damit ist für die Schweiz auch der Weg frei, die neueste Fassung des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle (Genfer Akte) zu ...

  • 14.12.2001 – 11:12

    Markenschutz wird günstiger

    Bern (ots) - Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum senkt die Gebühren für die Hinterlegung von schweizerischen Marken um CHF 100.-. Der zehnjährige Schutz wird ab dem 1. Januar 2002 nur noch CHF 700.- kosten. Markenschutz geniesst seit langem einen hohen Stellenwert in der Schweizer Wirtschaft. So wurden beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum in Bern im Jahr 2000 15'600 Marken zur Eintragung angemeldet. Im ablaufenden Jahr dürfte ...

  • 04.12.2001 – 14:56

    Im Internet gratis auf geschützte Marken und Patente zugreifen

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