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Verordnung über die Überwachung der Einfuhr bestimmter Industriegüter

Bern (ots)

Der Bundesrat hat am 11. September 2002 die Verordnung über 
die Überwachung der Einfuhr bestimmter Industriegüter 
verabschiedet.
In den letzten Monaten wurden die schweizerischen
Stahlexporte stark von handelshemmenden Massnahmen getroffen, allen
voran seitens der USA und der EU. Bis heute konnte die Schweiz in
bilateralen Kontakten und über ein Verfahren in der WTO gewisse
Erleichterungen erreichen. Mit der heute beschlossenen Verordnung hat
der Bundesrat, gestützt auf das Bundesgesetz über
aussenwirtschaftliche Massnahmen, ein geeignetes Instrument zur
Einführung von Überwachungsmassnahmen im Stahlsektor erhalten. Das
EVD wird darin ermächtigt, einzelne Waren beim Import einer
Überwachung mittels Bewilligungsverfahren zu unterstellen.
Damit soll auch schweizerischerseits der Stahlhandel punktuell
überwacht werden, um einerseits unerwünschte Handelsverlagerungen
rechtzeitig zu erkennen und andererseits einen gewissen Gegendruck
gegenüber unseren Handelspartnern aufzubauen. Der Schweiz ist nach
wie vor daran gelegen, dass die weltweit getroffenen restriktiven
Massnahmen im Stahlhandel so rasch wie möglich wieder zurückgenommen
werden.

Kontakt:

seco
Internationaler Warenverkehr und
Ursprungspolitik
Stefan Moser
Tel. +41/31/322'24'09

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