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Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

Bern (ots)

Der Bundesrat wird sich dafür einsetzen, dass die
Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in der für den 24.
November 2002 vorgesehenen Volksabstimmung angenommen wird. Er
reagiert damit auf das voraussichtliche Zustandekommen des
Referendums, das von den Gewerkschaften gegen die vom Parlament
mehrheitlich gutgeheissene Revision ergriffen worden ist.
Der Bundesrat ist von der Notwendigkeit der Revision der
Arbeitslosenversicherung überzeugt, da mit dem bestehenden Gesetz
eine längerfristige Finanzierung nicht gewährleistet ist. Die in den
neunziger Jahren eingeführten Notmassnahmen sind auf Ende 2003
befristet.
Die Revision sieht vor, dass sich Bund und Kantone neu mit festen
Beiträgen an der Arbeitslosenversicherung beteiligen. Der
Versicherung würden jährlich rund 300 Millionen Franken vom Bund und
zirka 100 Millionen Franken von den Kantonen zufliessen. Weder die
öffentliche Hand noch Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen in
schwierigen Zeiten mit Notmassnahmen belastet werden.
Gleichzeitig wird die Beitragszeit für den Anspruch auf
Arbeitslosenentschädigung von derzeit 6 auf 12 Monate erhöht sowie
die Bezugsdauer für Personen unter 55 Jahren von heute 520 Tage auf
400 Tage gesenkt. Dies hätte Einsparungen von 415 Millionen Franken
zur Folge.
Demgegenüber stehen verbesserte Leistungen der Versicherung für
die berufliche Wiedereingliederung der Arbeitslosen. Mit diesen
Massnahmen sichert der Bundesrat nachhaltig die Finanzierung der
Arbeitslosenversicherung und wahrt die Interessen aller
Sozialpartner. Der Bundesrat empfiehlt deshalb die Annahme des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes, über das voraussichtlich am 24.
November 2002 abgestimmt wird.

Kontakt:

Dominique Babey
seco
Chef Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung
Tel. +41/79/206'20'74

Ueli Greub
seco
Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung
Tel. +41/31/322'29'95

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