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Botschaft zur Verlängerung der dringlichen

Bern (ots)

Massnahmen bei der Umsatzabgabe verabschiedet
Wegen Verzögerungen beim Steuerpaket 2001 können die
Bestimmungen zur Umsatzabgabe nicht wie geplant auf den 1. Januar
2003 ins ordentliche Recht übergeführt werden. Der Bundesrat hat
deshalb eine Botschaft zur Verlängerung der dringlichen Massnahmen
bis Ende 2005 verabschiedet.
In seiner Botschaft zum Steuerpaket 2001 vom 28. Februar 2001
schlug der Bundesrat neben Änderungen bei der Familien- und bei der
Wohneigentumsbesteuerung auch die Überführung dringlicher Massnahmen
im Bereich der Umsatzabgabe ins ordentliche Recht vor.
Der Nationalrat als Erstrat sowie die vorberatende Kommission für
Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) haben die Massnahmen
bei der Umsatzabgabe mit denjenigen im Bereich der
Familienbesteuerung gekoppelt. Auf Grund eines zusätzlichen
Abklärungsbedarfs bei der Familienbesteuerung seitens der WAK-S
können deshalb auch die Massnahmen bei der Umsatzabgabe nicht wie
vorgesehen auf den 1. Januar 2003 ins ordentliche Recht übergeführt
werden. Aus diesem Grund hat der Bundesrat auf Wunsch der WAK-S eine
Botschaft zur Verlängerung der dringlichen Massnahmen bis Ende 2005
verabschiedet. Die Vorlage hat weder für den Bund noch für die
Kantone zusätzliche finanzielle oder personelle Auswirkungen.
Mit den im März 1999 und im Dezember 2000 erlassenen dringlichen
Massnahmen im Bereich der Umsatzabgabe soll die internationale
Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Banken und
Finanzgesellschaften gestärkt werden. Würden diese Erlasse nicht
verlängert, hätte dies für den schweizerischen Finanzplatz
Wettbewerbsnachteile zur Folge, weil die als positiv eingestuften
Wirkungen des bisherigen Dringlichkeitsrechts dahinfallen würden.

Kontakt:

Conrad Stockar
Eidg. Steuerverwaltung
Tel. +41/31/322'72'02

Max Kramer
Eidg. Steuerverwaltung
Tel. +41/31/322'73'91

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: www.efd.admin.ch

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