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BA: BA: Unfall des Fesselballons HiFlyer vom 23. Juli 2004 in Luzern

Bern, 23.März 2005. Die Bundesanwaltschaft dehnt die bisher gegen 
Unbekannt eröffnete Strafverfolgung betreffend Verdacht fahrlässiger 
Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung auf zwei Personen 
aus.
Am 23. Juli 2004 ereignete sich beim Verkehrshaus der Schweiz in 
Luzern ein Unfall mit dem Fesselballon HiFlyer, der mit 24 
Teilnehmern einer indischen Reisegruppe aufgestiegen war. Der Unfall 
forderte 1 Todesopfer, die übrigen Passagiere erlitten leichte bis 
mittelschwere Verletzungen. Aufgrund der Informationen der 
Kantonspolizei Luzern eröffnete die Schweizerische 
Bundesanwaltschaft am 27. Juli 2004 ein gerichtspolizeiliches 
Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts 
fahrlässiger Tötung (Art. 117 StGB) und fahrlässiger schwerer 
Körperverletzung (Art. 125 Abs. 2 StGB).
Die Bundesanwaltschaft hat gestützt auf den Untersuchungsbericht 
des Büros für Flugunfalluntersuchungen vom 24. Februar 2005 am 21. 
März 2005 das bisher gegen Unbekannt geführte gerichtspolizeiliche 
Ermittlungsverfahren auf den Piloten des Hiflyers und den Teamleiter 
HiFlyer ausgedehnt. Ob das Strafverfahren auf weitere Personen 
ausgedehnt werden muss, hängt von den weiteren Ermittlungs- 
ergebnissen ab.
Der Informationsverantwortliche:
Peter Lehmann, Informationsbeauftragter a.i. BA, Tel. 031 / 324 324 0

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