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BA: Verdacht auf Betrug und Geldwäscherei bei Time-Sharing-Verträgen: Die Bundesanwaltschaft ermittelt

Bern (ots)

Bern, 8. Juli 2003. Die Schweizerische
Bundesanwaltschaft ermittelt in enger Zusammenarbeit mit der 
Bundeskriminalpolizei wegen Verdachts auf Betrug und Geldwäscherei 
bei Verträgen über Teilzeiteigentum bei Immobilien, so genannten 
Time-Sharing- Verträgen. Ein französischer Staatsangehöriger ist am 
1. Juli in Zürich verhaftet worden und befindet sich weiterhin in 
Haft.
Am 9. April eröffnete die Bundesanwaltschaft ein 
gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren gegen mehrere 
ausländische Staatsangehörige wegen Verdachts auf Geldwäscherei 
(Art. 305bis StGB), Betrug (Art. 146 StGB) und möglicherweise 
Veruntreuung (Art. 138 StGB). Das Verfahren wurde ins Rollen 
gebracht durch eine Information der Meldestelle für Geldwäscherei 
(MROS) des Bundesamtes für Polizei. Die mutmassliche Deliktssumme 
umfasst mehr als 2 Millionen Schweizer Franken. Dank weiterer 
Elemente, die in der Klage einer Privatperson vorgebracht worden 
waren, konnten die Behörden einige Fortschritte bei den Ermittlungen 
erzielen.
Am 1. Juli wurde in Zürich ein französischer Staatsangehöriger 
verhaftet. Er wird der Geldwäscherei und des Betrugs bei Verträgen 
über den Weiterverkauf von Teilen von Gemeinschaftseigentum 
verdächtigt. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe eine in 
Malaga (Spanien) ansässige Gesellschaft für deliktisches Handeln 
genutzt und sich Vorauszahlungen auf ein Konto bei einer Zürcher 
Bank überweisen lassen. Der Betroffene wurde von den Ermittlern der 
Bundeskriminalpolizei und der Bundesanwaltschaft in Bern befragt und 
in Untersuchungshaft genommen. Die Haft wurde von der 
eidgenössischen Untersuchungsrichterin bestätigt.
Die Informationsverantwortliche:
Andrea Sadecky, Stv. Mediensprecherin der BA, Tel. 031 / 324 324 0

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