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BA: Botschafterfall Luxemburg: Geldwäschereiverdacht hat sich verdichtet

Bundesanwaltschaft gibt Verfahren an Eidgenössischen 
Untersuchungsrichter weiter
Bern, 9. August 2002. Die Bundesanwaltschaft hat die aufgrund des 
Verdachts der Geldwäscherei und der Urkundenfälschung geführten 
gerichtspolizeilichen Ermittlungen gegen den zuletzt in Luxemburg 
stationierten Schweizer Botschafter abgeschlossen und am Donnerstag 
die Akten für die eidgenössische Voruntersuchung an das 
Eidgenössische Untersuchungsrichteramt weitergeleitet. Die 
verfahrensbegründenden Verdachtsmomente haben sich im Verlauf der 
Ermittlungen in Richtung Drogengeldwäscherei weiter verdichtet. Der 
Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Das 
Verfahren wurde wegen des Verdachts der Beihilfe zur Geldwäscherei 
auch auf die Ehefrau des Beschuldigten ausgeweitet.
Am 8. Juli 2002 war der Schweizer Botschafter in Luxemburg wegen des 
Verdachts der Geldwäscherei in Bern von Bundeskriminalpolizei (BKP) 
und Bundesanwaltschaft (BA) einvernommen und in Untersuchungshaft 
gesetzt worden. Die BA weitete das aufgrund des 
Geldwäschereiverdachts nach Artikel 305bis StGB gegen ihn geführte 
Ermittlungsverfahren am 15. Juli auch auf den Verdacht der 
Urkundenfälschung nach Artikel 251 StGB aus. Am 23. Juli 2002 
verlängerte die Anklagekammer des Schweizerischen Bundesgerichts die 
Untersuchungshaft des Beschuldigten wegen Kollusionsgefahr bis zum 
15. August 2002. Der Botschafter befindet sich nach wie vor in 
Untersuchungshaft.
Nach Einschätzung der Ermittlungsbehörden haben sich die 
verfahrensbegründenden Verdachtsmomente der Geldwäscherei, die vom 
Botschafter weiterhin bestritten werden, im Verlauf der Ermittlungen 
weiter verdichtet. Im Zentrum der strafrechtlichen Abklärungen stand 
die Rolle des Beschuldigten in Zusammenhang mit verdächtigen 
Finanztransaktionen, namentlich mit vier Bareinzahlungen auf sein 
privates Konto bei einer Luxemburger Bank in der Höhe von 
umgerechnet gesamthaft rund 1,1 Mio Franken. Nachdem sich die 
Herkunftsbelege, die der Botschafter der Bank vorgelegt hatte, im 
Lauf der Befragungen als fingiert erwiesen, ging es im weiteren 
darum, die wahre Herkunft der Gelder sowie deren Bestimmung zu 
klären. Diese waren innert kürzester Zeit vom Konto des Botschafters 
auf Konten in der Schweiz sowie in anderen Länder von weiteren, der 
Strafverfolgung teilweise vor dem Hintergrund von Drogenhandel und –
finanzierung bekannter Personen transferiert worden..
Sowohl die Erkenntnisse über die Herkunft wie auch über die weitere 
Bestimmung der Gelder weisen deutlich in Richtung des 
internationalen Drogenhandels bzw. der damit zusammenhängenden 
Finanzierung und Geldwäscherei. Bei der vom Botschafter angegebenen 
Drittperson, die dem Botschafter die Gelder gemäss dessen Behauptung 
zu Steuerfluchtszwecken hatte zukommen lassen, handelte es sich um 
einen spanischen Staatsbürger. Er konnte von den Ermittlern der 
Bundeskriminalpolizei in Spanien befragt werden, wo er sich seit 
März 2002 im Rahmen eines von den spanischen Justizbehörden 
geführten Verfahrens wegen des Verdachts der Beteiligung an einem 
grossen Drogenhandel und der Geldwäscherei in Haft befand. Die von 
der Bundesanwaltschaft im Lauf des gerichtspolizeilichen 
Ermittlungsverfahrens gewonnenen Erkenntnisse haben den 
Geldwäschereiverdacht gegen den Botschafter weiter bekräftigt. Die 
BA hat das Verfahren mittlerweile wegen des Verdachts der Beihilfe 
zur Geldwäscherei auf die Ehefrau des Botschafters ausgeweitet, für 
die allerdings – ebenso wie weiterhin für den Botschafter – die 
Unschuldsvermutung gilt . Nach wie vor gibt es keine Erkenntnisse, 
wonach sich die mutmasslichen Verfehlungen ausserhalb des privaten 
Handlungskreises des Beschuldigten abgespielt bzw. seine Stellung 
als Botschafter eine Rolle gespielt hätte. Ebenfalls liegen den 
Strafverfolgungsbehörden keinerlei Erkenntnisse zu irgendwelchen 
Zusammenhängen des Falls mit nachrichtendienstlichen Kreisen oder 
Vorgängen, über die nach Bekanntgabe der Verfahrenseröffnung in 
einigen Medien spekuliert worden war.
Nachdem die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft und der 
Bundeskriminalpolizei in diesem Fall zügig vorankamen und der in der 
Bundesstrafprozessordnung vorgesehene Zweck des 
gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens mit der Feststellung der 
Täterschaft und des wesentlichen Sachverhalts sowie den 
erforderlichen Ermittlungshandlungen zur Sicherung der Tatspuren und 
Beweise erreicht wurde, hat die Bundesanwaltschaft am Donnerstag die 
Verfahrensakten und Beweismittel dem Eidgenössischen 
Untersuchungsrichteramt (URA) zur Einleitung der Eidgenössischen 
Voruntersuchung übergeben. Die Verfahrensleitung liegt nun beim URA.
Der Informationsverantwortliche:
Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef BA, Tel. 031 / 324 324 0

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