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Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalpolizei in Südafrika: Umfangreiche Akteneinsicht und mehrere Einvernahmen

Bern (ots)

Reise im Rahmen Rechtshilfezusammenarbeit abgeschlossen
Die beiden Vertreter von Bundesanwaltschaft (BA) und
Bundeskriminalpolizei (BKP), die letzte Woche zu Ermittlungen im
Rahmen der Rechtshilfezusammenarbeit in Südafrika weilten, sind am
Montag in die Schweiz zurückgekehrt. Sie hatten von den
südafrikanischen Behörden Einsicht in die sehr umfangreichen Akten
des in Südafrika gegen Wouter Basson geführten Strafverfahrens
erhalten. Verschiedene Akten wurden der Schweiz rechtshilfehalber zur
Verfügung gestellt. Mehrere Personen, darunter ehemalige ranghohe
südafrikanische Behördenvertreter, konnten als Zeugen befragt werden.
Im Rahmen des von der Bundesanwaltschaft seit Juni 1999 unter
anderem wegen des Verdachts des unerlaubten Exports und Transits von
strategischen Gütern geführten Ermittlungsverfahrens hatten sich die
Vertreter von BA und BKP am vorletzten Samstag nach Südafrika
begeben. Es ging bei diesem Besuch darum, im direkten Kontakt mit den
südafrikanischen Justizbehörden auf dem Rechtshilfeweg zu weiteren
Informationen zu gelangen, welche die Abklärung möglicher
strafrechtlich relevanter Verstösse im Verkehr zwischen zwischen der
Schweiz und Südafrika ermöglichen sollen. Im Mai 2000 hatte Südafrika
der Schweiz bereits einmal Rechtshilfe geleistet und anlässlich eines
Besuchs einer südafrikanischen Delegation in der Schweiz
Aktenmaterial übergeben.
Die Schweizer Ermittler erhielten nun anlässlich ihres Aufenthalts
in Südafrika im Rahmen der ersuchten Rechtshilfe von der
südafrikanischen Staatsanwaltschaft sehr weitgehenden Zugang zu den
umfangreichen Akten, die bei dieser aufgrund des in Südafrika gegen
Wouter Basson geführten Strafverfahrens vorliegen. Dabei
konzentrierten sich die Schweizer Vertreter auf Unterlagen, die
möglicherweise Aufschluss geben über die das Schweizer Verfahren
betreffenden Fragen hinsichtlich illegaler Warenlieferungen. Eine
Anzahl solcher Akten wurden den Schweizer Strafverfolgungsbehörden
von den südafrikanischen Behörden rechtshilfehalber zur Verfügung
gestellt. Diese Akten werden nun in der Schweiz im Rahmen des
gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahrens einer vertieften Prüfung
unterzogen.
Im weiteren konnten zu dem das Schweizer Verfahren betreffende
Sachzusammenhang der mutmasslichen illegalen Güterlieferungen
rechtshilfeweise mehrere Zeugenbefragungen vorgenommen werden,
darunter solche von ehemaligen ranghohen südafrikanischen
Behördenvertretern. Eine Einschätzung, welchen Einfluss die dabei
erhobenen Informationen auf das Schweizer Verfahren haben, ist zur
Zeit noch nicht möglich. Auf eine Befragung von Wouter Basson musste
im Hinblick auf das kurz vor Abschluss stehende, komplexe Verfahren
der südafrikanischen Justiz vorderhand verzichtet werden.
Der im Schweizer Verfahren ebenfalls aufgeführte Verdacht des
verbotenen politischen Nachrichtendienstes war im übrigen nicht
Gegenstand der im Rahmen dieser Reise vorgenommenen Ermittlungen, da
für solche Delikte grundsätzlich keine Rechtshilfe möglich ist. Die
von der Bundesanwaltschaft in enger Zusammenarbeit mit der
Bundeskriminalpolizei geführten Ermittlungen zur Klärung möglicher
strafrechtlich relevanter, nachrichtendienstlicher Delikte zwischen
der Schweiz und Südafrika gehen indessen weiter.

Kontakt:

Hansjürg Mark Wiedmer
Informationschef BA
Tel. +41/31/324'32'40

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