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BFM: Viertes Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU

(ots)

Brüssel, 5. Juli 2005. Die Bilanz zum Freizügigkeitsabkommen ist auch im dritten Jahr positiv. Die Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union hat zu keinen wesentlichen Problemen geführt. Dies wurde heute am Treffen des Gemischten Ausschusses Schweiz – EU in Brüssel bekräftigt.

Die Bilanz der ersten drei Jahre nach Inkrafttreten des 
Freizügigkeitsabkommens mit der EU am 1. Juni 2002 fällt positiv 
aus; das Abkommen hat sich bewährt. Soweit überhaupt 
Vollzugsprobleme entstanden sind, konnten diese in der Regel 
zwischen den betroffenen Staaten einvernehmlich gelöst werden.
Am 1. Juni 2004 sind die vorgängigen Lohnkontrollen sowie der 
Inländervorrang weggefallen und die Zuwanderung wird nur noch durch 
Höchstzahlen gesteuert. Gleichzeitig wurden die flankierenden 
Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping sowie das Meldeverfahren 
für bewilligungsfreie Aufenthalte bis zu 3 Monaten eingeführt. Das 
Meldeverfahren wird von den EU/EFTA-Angehörigen relativ stark 
genutzt. Die Kontingente für Daueraufenthalter (fünf Jahre) und 
Kurzaufenthalter (bis ein Jahr) werden quartalsweise aufgeteilt. Wie 
erwartet, war die Nachfrage nach Daueraufenthaltsbewilligungen 
(15'000 pro Jahr) auch im dritten Jahr stark. Diese waren in jedem 
Quartal bereits nach rund einem Monat ausgeschöpft. Die 115'500 
Kurzaufenthalterbewilligungen wurden dagegen auch im dritten Jahr 
nur zu rund 60% ausgeschöpft. Gemessen an der allgemeinen 
Wirtschaftsentwicklung fiel die Nachfrage nach Arbeitskräften aus 
dem EU/EFTA-Raum weiterhin relativ hoch aus. Seit Inkrafttreten des 
Freizügigkeitsabkommens ist die Zuwanderung in die Schweiz insgesamt 
zurückgegangen. Dabei hat sich diejenige von EU/EFTA- 
Staatsangehörigen leicht verstärkt, während diejenige aus 
Drittstaaten abgenommen hat. Diese Tendenz entspricht dem Ziel der 
bundesrätlichen Ausländerpolitik.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Information & Kommunikation BFM, 
Tel. +41 (0) 31 325 93 50
Hanspeter Mock, Schweizerische Mission bei der EU, 
Tel. +32 2 286 13 29

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