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GAV für die Reinigungsbranche

Ein Meilenstein für die Reinigungsbranche

Zürich (ots)

Die Arbeitgebervereinigung Allpura und die
Gewerkschaften GBI, SYNA, SMUV und VHTL haben einen Durchbruch
erzielt und einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die
Reinigungsbranche in der Deutschschweiz ausgehandelt. Dank der
Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch den Bundesrat ist der GAV
seit dem 1. Juli 2004 in Kraft.
Der GAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz betrifft
sämtliche Unternehmen, die Arbeitnehmende im Umfang von mindestens
600 Stellenprozenten beschäftigen. Es betrifft mehrere hundert Firmen
mit über 20'000 Personen. Das Reinigungsgewerbe ist eine sehr
heterogene Branche. Der GAV ist ein ausgezeichnetes Instrument, diese
Branche verstärkt zu strukturieren und die Arbeitsbedingungen
einheitlich zu regeln. "Mit dem GAV haben wir einen wichtigen
Meilenstein für die Reinigungsbranche erzielt", sagt Benno Locher,
Sekretär Paritätische Kommission der Reinigungsbranche in der
Deutschschweiz.
Diese Schwerpunkte regelt der GAV grundlegend:
  • Mindestlohn: Neu werden die Reinigerinnen und Reiniger je nach beruflicher Qualifikation und Anzahl Dienstjahre einen Mindestlohn erhalten. Hochgerechnet auf einen Beschäftigungsgrad von 100% beträgt der Mindestlohn zwischen CHF 3000 (Unterhaltsreiniger bis max. 3 Dienstjahre) und CHF 4'500 (gelernte Angestellte mit eidgenössischem Fachausweis oder 2 Jahre nach Abschluss des eidg. Fähigkeitsausweises).
  • Arbeitszeit: Bei der Arbeitszeit konnte für 2004 eine Reduktion von 44 auf 43 Stunden pro Woche vereinbart werden. Für 2005 wird die Wochenarbeitszeit um eine weitere Stunde auf 42 Stunden reduziert.
  • Krankentaggeldversicherung / Mutterschaftsurlaub: Neben verbesserten Leistungen bei krankheitsbedingter Abwesenheit gilt neu der Anspruch auf 16 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub.
  • Ferien- und Feiertag-Regelung: Der GAV geht bezüglich Ferien und Feiertagen über die gesetzliche Regelung hinaus.
"Mit dem GAV wird den Beschäftigten in dieser Branche ein
materieller Standard garantiert", sagt André Kaufmann, Leiter
Abteilung Tarif- und Vertragspolitik der Gewerkschaft Bau &
Industrie GBI. "Darüber hinaus wird mit dem GAV ein Berufsbeitrag
eingeführt, mit dessen Mitteln die berufliche Weiterbildung gefördert
und die Kontrolle sowie die Durchsetzung der Vertragsbestimmungen
finanziert wird. Für uns bedeuten diese Verbesserungen einen
Fortschritt."
Mit der Allgemeinverbindlichkeit des GAV gewinnt die
Reinigungsbranche an klaren Strukturen. "Die Branche und mit ihr der
Branchenverband Allpura erfährt durch den GAV eine Stärkung", ist
Karl Enzler, Präsident des Verwaltungsrates Enzler Reinigungen AG,
sicher. "Dies ist wichtig, denn die Reinigungsbranche muss sich von
einem Tiefpreis- und Tieflohnimage zu einem verbesserten
Qualitätsimage hin bewegen."
Der GAV kann auf www.pk-reinigung.ch eingesehen werden.

Kontakt:

Benno Locher
Sekretär Paritätische Kommission der Reinigungsbranche in der
Deutschschweiz, Zürich
Tel. +41/43/366'66'96
Fax +41/43/366'66'97
E-Mail: info@pk-reinigung.ch

Jasmine Stebler
Präsidentin Allpura
Geschäftsführerin Kölliker GmbH Purexa, Biberist
Tel. +41/32/672'49'43
Fax +41/32/672'27'21
E-Mail: purexa@bluewin.ch

Karl Enzler
Präsident des Verwaltungsrates Enzler Reinigungen AG, Zürich
Tel. +41/1/455'55'55
Fax +41/1/455'55'66
E-Mail: k.enzler@enzler.com

André Kaufmann
Leiter Abteilung Tarif- und Vertragspolitik Gewerkschaft Bau &
Industrie GBI, Zürich
Tel. +41/1/295'15'26
Fax +41/1/295'15'55
E-Mail: andre.kaufmann@gbi.ch

Guido Bechtiger
Zentralsekretär SYNA, Zürich
Tel. +41/1/279'71'09
Fax +41/1/279'71'72
E-Mail: guido.bechtiger@syna.ch

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  • 01.07.2004 – 09:04

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