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BFF: IRAK – Entscheidstopp aufgehoben

(ots)

Bern-Wabern, 30.01.2004 - Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hat nach einer neuen Lagebeurteilung zur Situation in Irak das Entscheid- und Vollzugsmoratorium vom März 2003 aufgehoben. Dieser Beschluss steht in Einklang mit der Praxis der wichtigsten europäischen Aufnahmestaaten. Die Aufhebung des Entscheidmoratoriums ist gleichbedeutend mit einer Rückkehr zur Einzelfallprüfung.

Das BFF beobachtet und analysiert die Lage im Irak laufend und 
sorgfältig, insbesondere was die Sicherheitssituation in den 
verschiedenen Landesteilen betrifft. Soweit im Einzelfall eine 
Wegweisung als zulässig, zumutbar und möglich beurteilt wird, werden 
die Ausreisefristen frühestens auf Mai 2004 angesetzt. Personen, die 
freiwillig und dauerhaft in den Irak zurückkehren, werden weiterhin 
finanziell unterstützt.
Anerkannte Flüchtlinge können weiterhin in der Schweiz bleiben. Der 
Status von Personen, die vorläufig aufgenommen wurden, wird zur Zeit 
nicht generell überprüft.
Rückkehrhilfe
Personen, welche freiwillig oder pflichtgemäss in den Irak 
zurückkehren möchten, erhalten bereits finanzielle und logistische 
Unterstützung. Seit Juli 2003 haben bereits über 50 Personen von 
dieser Unterstützung Gebrauch gemacht. Bis jetzt haben sich über 120 
Personen für das Rückkehrhilfeprogramm in den Irak angemeldet. Rund 
6'400 irakische Staatsangehörige aus dem Asylbereich leben zurzeit 
in der Schweiz. Es handelt sich um anerkannte Flüchtlinge (2'300 
Personen) und vorläufig Aufgenommene (1'000 Personen). Die Aufhebung 
des Entscheidmoratoriums betrifft demzufolge rund 2'200 Personen mit 
erstinstanzlich hängigem Asylverfahren oder sistiertem Vollzug. Bei 
der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) sind rund 800 
Beschwerden von Irakern hängig.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF, Tel.031 325 93 50
Dominique Boillat, Medien & Kommunikation BFF, Tel. 031 325 98 80

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