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BFF: Irak: Entscheid- und Vollzugsstopp

(ots)

Bern-Wabern, 18.03.2003 Angesichts der unsicheren Lageentwicklung setzt das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) die Entscheidtätigkeit für Asylsuchende aus dem Irak vorläufig aus. Im weiteren ersucht das BFF die Kantone, von einem Vollzug der Wegweisung für Personen aus dem Irak abzusehen. Laufende und bereits abgelaufene Ausreisefristen, die für Personen aus dem Irak angesetzt worden sind, werden hinfällig.

Entscheidtätigkeit: 
Die unsichere Lageentwicklung veranlasst das BFF, die 
Entscheidtätigkeit für Asylsuchende aus dem Irak einstweilen 
auszusetzen. Das BFF handelt dabei in Übereinstimmung mit weiteren 
europäischen Aufnahmeländern und dem UNHCR.
Der Entscheidstopp ist jedoch nicht gleichbedeutend mit einer 
Aussetzung der Behandlung von Gesuchen. Die Kantone sind 
aufgefordert, nach wie vor Befragungen durchzuführen.
Vollzug der Wegweisungen:
Das BFF ersucht die Kantone, von einem Vollzug der Wegweisung für 
Personen aus dem Irak abzusehen. Ausgenommen davon sind Personen, 
die mit einem gültigen Aufenthaltstitel oder in Anwendung der von 
der Schweiz geschlossenen Rückübernahmeabkommen in einen Drittstaat 
zurückkehren können
Ausreisefristen und Erwerbstätigkeit: 
Laufende und bereits abgelaufene Ausreisefristen, die für Personen 
aus dem Irak angesetzt worden sind, werden hinfällig. Das BFF wird 
den Betroffenen individuell neue Ausreisefristen ansetzen, wenn 
sich die weitere Entwicklung der Lage geklärt hat. Dies bedeutet, 
dass eine Erwerbstätigkeit neu aufgenommen oder weiterhin ausgeübt 
werden kann. Die arbeitsmarktlichen Bestimmungen des 
Ausländerrechts sind zu berücksichtigen.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF Tel. 031 325 93 50
Dominique Boillat, Medien & Kommunikation BFF Tel. 031 325 98 80

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